Auf Insolvenzen vorbereiten

Die Insolvenz des Arbeitgebers trifft oft schwerbehinderte und ihnen gleichgestellt Beschäftigte besonders hart. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2021 lesen Sie im Titelbeitrag von Anne Weidner, was Sie als SBV über das Insolvenzverfahren, den Anspruch auf Insolvenzgeld und das Schicksal von Lohnansprüchen wissen sollten.
Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen erfährt nach § 172 SGB IX Einschränkungen, wenn der Betrieb schließen soll oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Allerdings machen hier Details oft einen entscheidenden Unterschied.
Zudem können und müssen Sie ihre Anhörungs- und Beteilgungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter ebenso wahrnehmen wie gegenüber dem Arbeitgeber. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2021 erläutert Ihnen Anne Weidner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, worauf Sie achten müssen und wo Sie als Vertrauensperson besonders für die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten eintreten können.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:
- Wie das Insolvenzverfahren eröffnet wird und abläuft
- ob der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen weiter besteht
- welche Rechte die SBV gegenüber dem Insolvenzverwalter hat
Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement – Wann die SBV ein BEM-Verfahren für einen Beschäftigten durchsetzen kann
- Rechtsprechung: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf BEM-Verfahren (LAG Nürnberg 8.10.2020 – 5 Sa 117/20)
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