Wiedereingliederung

BEM und psychische Erkrankungen

16. September 2026
Eingliederung. BEM
Quelle: iStock.com, tadamichi

Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Anpassungs- und Angststörungen. Das ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht vor der Behördentür halt macht. Die Wiedereingliederung spielt eine entscheidende Rolle. Doch dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Welche, das verrät die Doppel-Ausgabe 8-9/2026 von »Der Personalrat«.

Haben sich betroffene Beschäftigte aufgrund einer psychischen Erkrankung erfolgreich in Behandlung begeben, fällt ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach teils monatelanger Abwesenheit häufig schwer. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann dann eine wichtige Unterstützung sein.

Worauf ist beim BEM mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden besonders zu achten?

Beim BEM mit psychisch erkrankten Beschäftigten ist weniger die Erkrankung selbst die zentrale Herausforderung als das Setting: Angst vor Stigmatisierung und Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber stehen einer offenen Mitwirkung häufig im Weg. Entscheidend ist deshalb ein besonders klarer, entlastender Prozess, der Sicherheit vermittelt und zugleich auf konkrete arbeitsbezogene Lösungen ausgerichtet bleibt.

Drei Handlungsebenen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit:

  • Schutzrahmen stärken: Freiwilligkeit ohne Druck, keine Vermischung mit Fehlzeiten- oder Leistungsgesprächen, ein eng begrenzter Teilnehmerkreis mit klaren Rollen und minimaler Dokumentation. Diagnosen werden nicht erfragt; gearbeitet wird mit dem positiven und negativen Leistungsbild und arbeitsbezogenen Belastungsfaktoren. Vertraulichkeit muss nicht nur zugesagt, sondern für die betroffene Person erkennbar umgesetzt werden.
  • Gesprächsgestaltung anpassen: Kurze Termine, Pausen und die Möglichkeit zu vertagen entlasten die Gesprächssituation. Eine klare Agenda mit konkreten nächsten Schritten gibt Orientierung und verhindert, dass das Gespräch in therapeutische oder private Bereiche abdriftet. Das BEM bleibt ein Klärungsprozess zur Arbeitsgestaltung, nicht zur Aufarbeitung der Erkrankung.
  • Arbeitsplatzfaktoren in den Mittelpunkt stellen: Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, Schichtbelastung, Konflikte im Team oder fehlende Planbarkeit sind bei psychischen Erkrankungen häufig die wirksamsten Ansatzpunkte. Der Betriebsarzt oder externe Fachleute werden nur mit Zustimmung der betroffenen Person und auf Grundlage eines funktionsbezogenen Belastungsprofils einbezogen, nicht auf Basis von Diagnosen. Vom BEM-Verfahren klar zu trennen sind akute Krisen, insbesondere Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung. Solche Situationen sind kein Gegenstand des BEM, sondern erfordern ein eigenständiges Notfall- und Schutzkonzept mit klaren Zuständigkeiten.

Wie spricht man im BEM sensible psychische Probleme an?

Sensible psychische Themen werden im BEM nicht über Diagnosen angesprochen, sondern über ihre Auswirkungen auf die Arbeit. Ziel ist ein belastbares Leistungsbild und daraus abgeleitete konkrete Entlastungen – ohne Eingriff in die Privatsphäre. Dazu braucht es zunächst einen klaren Rahmen: Zweck des Gesprächs, Freiwilligkeit, Datenschutz, eng begrenzter Teilnehmerkreis und minimale Dokumentation. Die betroffene Person muss von Anfang an wissen, dass es nicht um die Erkrankung geht, sondern um Arbeitsfähigkeit und Arbeitsgestaltung.

Die Gesprächsführung setzt konsequent an der Arbeitssituation an. Gefragt wird nach Anforderungen, Belastungsspitzen und Auslösern im Arbeitsalltag: Welche Situationen sind derzeit am schwierigsten, welche Aufgaben gelingen gut, welche Arbeitsbedingungen verschlechtern die Lage und welche Anpassungen würden kurzfristig am meisten entlasten – etwa bei Planbarkeit, Pausenregelungen, Aufgabenabgrenzung oder Reizreduktion? Psychische Belastungen sollten dabei nicht dramatisiert werden. Wenn die betroffene Person über Ursachen nicht sprechen möchte, reicht die Beschreibung der arbeitsbezogenen Einschränkungen. Der Betriebsarzt, ein Jobcoach oder der Integrationsfachdienst können ergänzend ein funktionsbezogenes Belastungsprofil erstellen, ohne dass Diagnosen an den Arbeitgeber fließen.

Bei Ablehnung einzelner Gesprächsthemen wird nicht weiter nachgefragt. Das BEM arbeitet dann mit dem, was die betroffene Person benennt, und setzt auf kleine, reversible Entlastungen, deren Wirksamkeit gemeinsam geprüft wird. 

Neugierig geworden?

Außerdem wird im Beitrag von Thorsten Blaufelder behandelt:

  • Welche Unterstützung kann das BEM bei psychischen Erkrankungen bieten?
  • Welche Rolle spielt der Betriebsarzt im BEM bei psychischen Erkrankungen?
  • Wie kann die Interessenvertretung Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen zur Teilnahme am BEM ermutigen?
  • Wie geht man mit der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen im BEM um?
  • Wie lassen sich BEM-Erkenntnisse für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen?

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