Unfallversicherung

BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen

01. Oktober 2026
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Quelle: © RioPatuca Images / Foto Dollar Club

Die Zahlen sprechen für sich: Frauen zeigen weniger Berufskrankheiten (BK) an. Und wenn doch, werden ihre Erkrankungen deutlich seltener anerkannt. Eine Initiative des Landes Berlin will mehr Fairness und Gleichbehandlung erreichen, denn das BK-Recht wirkt nicht geschlechtergerecht. Dr. Hannes Strobel stellt in »Gute Arbeit« 9/2026 die Berliner Initiative vor und deckt Ungleichbehandlungen auf. Darüber informiert Dr. Hannes Strobel in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026.

Berlin hat 2025 zum Thema einen Antrag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. Der Kritikpunkt: Das BK-Recht ist noch stark im letzten Jahrhundert verhaftet, es orientiert kaum auf den Arbeitswandel in der modernen Dienstleistungsgesellschaft und auf die Transformation – mit neuen Belastungen und Anforderungen.

Mehr Forschung ist notwendig

Ziel ist es, die geschlechtergerechte Erforschung von BKs zu stärken. Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen von Frauen und ihren Gesundheitsrisiken sollen systematischer untersucht und Forschungslücken geschlossen werden. Wie in anderen Bereichen des Gesundheitssystems besteht ein deutlicher Analyse- und Verbesserungsbedarf, um einer geschlechtsspezifischen, geschlechtersensiblen Medizin („Gendermedizin“) stärker Rechnung zu tragen. Die aktuelle Berufskrankheitenliste (BK-Liste) spiegelt noch stark die Arbeitswelt des 20. Jahrhunderts wider.

Dies hat auch historische Gründe: Das BK-Recht entstand vor einhundert Jahren. Forschung und Anerkennungspraxis orientierten sich an männlich geprägten Industriearbeitsplätzen. Belastungen in sozialen, pflegerischen oder dienstleistungsorientierten Berufen – also für Tätigkeiten mit hohem Frauenanteil – wurden weniger berücksichtigt.

Neue Belastungen, mehr Frauenerwerbsarbeit

Um den modernen Arbeitswelt gerecht zu werden, ist eine umfassende Weiterentwicklung des BK-Rechts notwendig, die veränderte Arbeitsbedingungen und neue Gesundheitsrisiken einbezieht. Mit dem Technischen Fortschritte sowie der stark gestiegenen Frauenerwerbsarbeit haben sich Belastungen und Wirkungszusammenhänge gewandelt.

Abgesehen von Sondereffekten durch die Pandemie zeigen Frauen seltener BKs an und erhalten auch seltener eine Anerkennung (vgl. BK-Monitoring-Berichte der DGUV). Wichtig sei daher die Berücksichtigung frauendominierter Arbeitsbereiche. Eine aktuelle Untersuchung aus Halle habe etwa ergeben: Typische Belastungen in häufiger von Frauen ausgeübten Berufen wie Pflege, Erziehung oder Reinigung können das Risiko für Coxarthrose (Hüftgelenksarthrose) erhöhen.

Die offizielle Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führe die Anerkennungszahlen nicht gesondert für Frauen und Männer auf, daher sei nicht unmittelbar zu erkennen, bei welchen BKs Frauen deutlich unterrepräsentiert seien.
(…)

Den vollständigen Beitrag in »Gute Arbeit« 9/2026 lesen (S. 12-15).

    Weitere Informationen

    Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026, Titelthema: »Mehr Fairness, mehr Chancen – Gleichstellung in der Arbeitswelt«, dazu vier Fachbeiträge:

    • Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox für Interessenvertretungen (S. 8-11).
    • Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).
    • Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).
    • Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).

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