Besoldung

Beamte in Hessen sind angemessen bezahlt

14. März 2018
Dollarphotoclub_60707287_160503
Quelle: © Sailorr / Foto Dollar Club

Die hessische Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das VG Frankfurt am Main entschieden. Geklagt hatten zwei Beamte, die einen Verstoß gegen ihre amtsangemessen Alimentation vermuteten.

Das VG Frankfurt am Main konnte im Ergebnis keine Verfassungswidrigkeit in der hessischen Beamtenbesoldung für die hier streitgegenständlichen Besoldungsgruppen feststellen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des BVerfG sei keine verfassungswidrige Unteralimentation bei den Klägern festzustellen. Bei Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe stelle sich die hessische Beamtenbesoldung somit als verfassungsgemäß dar.

Weitere Gründe für die Entscheidung sind in der Mitteilung nicht genannt, die schriftliche Urteilsbegründung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

VG Frankfurt am Main (12.03.2018)
Aktenzeichen 9 K 40/17.F; 9 K 324/17.F
Neu im Gremium Mailfolge. Jetzt anmelden. - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitszeit
Arbeitszeit - Rechtsprechung

Arbeit am Wochenende? Mitbestimmt!

Paket Paketdienst Verpackung Transport
Paketbranche - Aus den Fachzeitschriften

Subunternehmen ignorieren Schutzgesetze für Beschäftigte

Rechnung Geld Quittung Belege Kreditkarte Kundenkarte Zahlung
Lohn und Gehalt - Aktuelles

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Arbeitsunfähigkeit
Teilkrankschreibung - Aktuelles

Arbeit trotz Krankheit