Mutterschutzgesetz 2018: Wie läuft die Umsetzung in der Praxis?

Werdende Mütter haben es schwer, auch weiterhin gut geschützt im Arbeitsleben zu stehen. In der Schwangerschaft und danach wird es vielen Frauen erschwert, im Job voranzukommen und auch bei der Karriere mitzumischen. Es gibt nach wie vor Risiken, überholte Frauenbilder und Diskriminierungen am Arbeitsplatz.
So mancher Arbeitgeber ist froh, wenn eine Schwangerschaft durch ein Beschäftigungsverbot seine »Kreise« nicht weiter stört.
Mutterschutzgesetz: Bedeutung der Reform von 2018
Die Online-Befragung richtet sich an Frauen, die seit dem 1.7.2018 ein Kind geboren haben oder schwanger sind/waren oder stillen/gestillt haben und die während der Schwangerschaft oder Stillzeit abhängig beschäftigt sind/waren. Sie sollen ihre Situation in der Arbeitspraxis bewerten.
Denn der Gesetzgeber hat 2018 nicht nur den Gesundheitsschutz für Schwangere und Stillende am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz neu justiert. Das Gesetz soll zudem die möglichst ungestörte Fortsetzung der Beschäftigung oder sonstigen Tätigkeit ohne Gefährdung der Gesundheit ermöglichen; es soll Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit entgegenwirken.
Der DGB setzt auf eine rege Beteiligung
Die DGB-Befragung soll Licht ins Dunkel bringen: Wirkt das Gesetz in der gewünschten Richtung, erreicht es die angestrebten Ziele? Der DGB freut sich auf eine rege Beteiligung und Unterstützung, um möglichst viele Fakten aus der Praxis zu ermitteln. Es geht darum, einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie das neue Mutterschutzrecht in Betrieben und Verwaltungen ankommt und genutzt wird:
- Welche Bedingungen finden Schwangere und Stillende an ihren Arbeitsplätzen vor?
- Sind die Arbeitgeber bereit, die Arbeit anders zu organisieren, Arbeitszeiten anzupassen und flexibel auf die besonderen Umstände ihrer Mitarbeiterinnen einzugehen?
Die Befragung beginnt läuft noch bis zum 16.10.2021. Mit Ergebnissen ist ab Anfang 2022 zu rechnen, die dann veröffentlicht werden.
Teilnehmen können, wie oben erwähnt, nur Mütter, die seit dem 1.7.2018 ein Kind geboren haben, Frauen, die schwanger sind/waren oder stillen/gestillt haben und die während der Schwangerschaft oder Stillzeit abhängig beschäftigt sind/waren. Alle Angaben werden anonymisiert erfasst.
Hier geht es zur Umfrage: www.dgb.de/mutterschutz
Fragen zur Studie? Dann melden Sie sich bei Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra, Eugen.Unrau@sowitra.de) oder Silke Raab, Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik in der DGB Bundesvorstandsverwaltung (Silke.Raab@dgb.de).
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