Beschäftigte dürfen zum BEM eine Vertrauensperson hinzuziehen

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Damit werde das BEM insbesondere in Betrieben ohne Interessensvertretung gestärkt, betont die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/29328) auf eine Kleine Anfrage ( BT-Drs.19/28724) der Fraktion Die Linke zur Nutzung des BEM durch Beschäftigte.
BEM auch für Corona-Spätfolgen
Das BEM sei auch ein geeignetes Mittel, um Beschäftigten mit Corona-Spätfolgen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Es werde jedoch unabhängig von einer speziellen Erkrankung oder Diagnose angewendet, schreibt die Regierung weiter.
»Aus der Corona-Pandemie ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine besonderen Handlungsbedarfe. Das BEM stellt einen unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess dar, der sich unabhängig von einer Erkrankung nach den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet«, heißt es in der Antwort.
Quelle:
hib - heute im bundestag Nr. 630 v. 11.05.2021
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