Professionell aufgestellt im Datenschutz

Manche Dinge sollte man selbst angehen, bevor es andere tun oder es versuchen. Dazu gehört der Datenschutz. Seitdem die Datenschutzgrundverordnung über allem schwebt, werden Stimmen lauter, die die Arbeitnehmervertretung selbst als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes sehen. Mit allen Konsequenzen. Inklusive Haftung für Datenschlampereien. Der Arbeitgeber und sein Datenschutzbeauftragter dürften schließlich im Betriebsratsbüro nicht nach dem Rechten sehen. Aber wie soll das funktionieren? Wie greift man einem nackten Gremium in die Tasche? Oder sollen die Interessenvertreter gleich persönlich haften? Dann wäre wohl bald keiner mehr bereit, sich aufstellen zu lassen.
Ein eigener Sonderbeauftragter für den Datenschutz
Richtig ist, dass sich der Betriebs- oder Personalrat um die Daten in seinen eigenen vier Wänden zu kümmern hat. Da dies heutzutage wahrlich keine leichte Aufgabe mehr ist, sollte er einen eigenen »Sonderbeauftragten für den Datenschutz« benennen, der sich der Sache annimmt. Im Titelthema der »Computer und Arbeit« (CuA) 6/2019 berichten unter anderem drei Beauftragte für den Datenschutz im Gremium über ihre anspruchsvolle, aber auch spannende und facettenreiche Arbeit.
Zusätzlich zeigt eine Geschäftsordnung zum Datenschutz den verantwortungsvollen Umgang der Belegschaftsvertretung mit den Daten der Beschäftigten. Denn: Der Arbeitgeber bleibt beim Datenschutz zwar außen vor. Die Aufsichtsbehörde kann aber schon einmal vorbeischauen. Dann ist man auf alle Fälle gut gerüstet.
Mehr lesen bei:
- Kai Stumper, »Professionell aufgestellt im Datenschutz«, in: »Computer und Arbeit« 6/2019, 8 ff. und
- Katharina Just, »Wie läuft’s mit dem Datenschutz?«, in: »Computer und Arbeit« 6/2019, 15 ff.
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