Betriebsratswahl

Neue Betriebsräte für den digitalen Wandel

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Quelle: carloscastilla_Dollarphotoclub

Die Betriebsratswahl steht an. Für die bald Gewählten geht es darum, den digitalen Wandel in ihren Branchen mitzugestalten. Eine spannende Aufgabe. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 1/2018 hat Dr. Michael Bolte vom DGB-Bundesvorstand gefragt, was auf die neuen Gremien zukommt und was das mit guter Arbeit zu tun hat.

Die Beschäftigten sind im Frühjahr zur Betriebsratswahl aufgerufen. Die neuen Betriebsratsmitglieder müssen sich um den radikalen digitalen Wandel kümmern. Was haben die Gremien im Zuge der Digitalisierung zu erwarten?

Dr. Michael Bolte:

In den Monaten März bis Mai 2018 werden deutschlandweit circa 180.000 Betriebsratsmitglieder gewählt. Das ist – nicht erst seit heute – eine stattliche Zahl engagierter Kolleginnen und Kollegen für eine große und wichtige Aufgabe: Sie gestalten Gute Arbeit. Bei der Digitalisierung zeigt sich, dass bisher vor allem Unternehmen profitieren. So zeigen aktuelle Auswertungen des DGB, dass die Arbeitsbelastung dadurch für die meisten nicht gesunken ist, sondern – bei fast der Hälfte der Beschäftigten – gestiegen.

Gute Arbeit organisieren heißt, dass auch die Beschäftigten von den positiven Aspekten des digitalen Wandels profitieren müssen. Diese Interessen solidarisch zu vertreten ist Aufgabe der Betriebsräte – jeweils zusammen mit ihrer Gewerkschaft.

Wie können Kandidaten für diese interessanten Aufgaben motiviert werden?

Dr. Michael Bolte:

Der DGB startet im Frühjahr eine Öffentlichkeitskampagne zur Betriebsratswahl 2018. Sie läuft unter dem Motto: »Betriebsräte kämpfen für Gute Arbeit!« Viele Betriebsräte arbeiten bereits an Lösungen, wie Betriebsvereinbarungen zu mobilem Arbeiten oder dem Einsatz und der Nutzung digitaler Technik. Diese neue Arbeitswelt zu gestalten, neue Lösungen zu suchen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ist an sich eine hohe Motivation. Vielfältiger kann eine Aufgabe kaum sein. Die Digitalisierung vergrößert diese Gestaltungsoptionen noch, weil viele Weichen in kurzer Zeit neu gestellt werden müssen.

Neu ist nicht der Wandel selbst, sondern die Geschwindigkeit, mit der sich beispielsweise Tätigkeitsprofile ändern. Die größte Herausforderung wird sein, alle Beschäftigten auf die Reise in eine digitalisiertere Arbeitswelt mitzunehmen.

Das betrifft nicht nur die Produktionsbereiche in der Industrie, sondern auch Dienstleistungen. Nehmen wir nur das Beispiel Robo-Advice, die Beratung von Kunden durch Computer bei den Finanzdienstleistungen. Da mithalten kann nur, wer sich weiterbildet, und Betriebsräte sind diejenigen, die das einfordern – um so wichtiger wird Mitbestimmung bei Weiterbildung. Die Arbeit wird uns also nicht ausgehen, weder den Beschäftigten noch den Betriebsräten.

Welche Themen werden auf die neuen Betriebsratsmitglieder zukommen?

Dr. Michael Bolte:

Vermeintlich alte Themen – zum Beispiel die Arbeitszeit – erscheinen teilweise im neuen Gewand. So ermöglichen Laptop und Smartphone heute Arbeit nahezu immer und überall. Gleichzeitig sind die Interessen der Beschäftigten vielfältiger geworden, und sie wollen beteiligt werden.

Kurz gesagt: Betriebsräte werden künftig viel intensiver mit dem Beschäftigten Regelungen erörtern und durchsetzen, als stellvertretend für sie. Ziel wird mehr und mehr sein, Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu schaffen, damit sie ihre Arbeitswelt selbstverantwortlich gestalten können. Hinzu kommt der Datenschutz der Beschäftigten, denn digitale Techniken einsetzen ist meist mit Datentransfer verbunden: Wo ich bin, was ich mache, wie ich es mache. Auch hier wird es darum gehen, den Zuwachs an technischen Möglichkeiten einzuschätzen und sie sozialpartnerschaftlich mit dem Arbeitgeber in eine für beide Seiten gewinnbringende Praxis zu überführen.

Betriebsratsarbeit ist dabei im besten Sinne des Wortes Teamarbeit. Sie arbeiten nicht nur im Gremium, sondern auch in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gewerkschaft. Diese stellt neben anderen Hilfestellungen auch fachliche und juristische Expertise bereit. Vor allem für neue Betriebsratsmitglieder ist deswegen eine einführende Grundlagenschulung, wie sie alle DGB-Mitgliedsgewerkschaften anbieten, sehr wichtig – eine Pflicht.

Mehr lesen im Magazin der CuA 1/2018, 6 f. Noch kein Abonnent der  »Computer und Arbeit« (CuA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!

Der Interview-Partner:

 

Dr. Michael Bolte ist im DGB-Bundesvorstand in der Abteilung »Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik« für betriebliche Mitbestimmung zuständig.

 

 

© bund-verlag.de (ol)

 

 

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