Die Bewerbungsphase ist eröffnet

Jetzt ist die neue Runde eröffnet. Der „Deutsche Betriebsräte-Preis“, unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ aus dem Bund-Verlag. In diesem Jahr wird der Preis bereits zum zwölften Mal in Folge verliehen. Seit 2009 haben sich fast 1.000 Gremien daran beteiligt.
Teilnehmen können einzelne Betriebsratsmitglieder, komplette Gremien, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Interessenvertreter auf europäischer Ebene aber auch Mitarbeitervertretungen und betriebsübergreifende Betriebsrats-Kooperationen. Zudem haben Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeit, sich über ihren jeweiligen Betriebsrat zu bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020.
Die Auswertung und Beurteilung der eingereichten Bewerbungen erfolgt durch eine Experten-Jury mit Vertretern aus betrieblicher Praxis, Gewerkschaften, Beratung und Wissenschaft. Sie prüft, ob die Initiativen und Projekte beispielhaft für betriebliche Mitbestimmung sind, was sie für die Beschäftigten gebracht haben und wie weit sie auch auf andere Betriebe übertragbar sind.
Die bundesweit angesehene Auszeichnung für besonderen Einsatz von Betriebsräten wird je einmal in den Kategorien Gold, Silber und Bronze verliehen. Außerdem vergibt die Jury Sonderpreise. Am 5. November 2020 erfolgt die Preisverleihung im Rahmen des „Deutschen BetriebsräteTags“ im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn.
Alle Informationen und Online-Bewerbung direkt unter www.dbrp.de
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