COVID-19-Arbeitszeitverordnung

Bringt Corona dauerhafte Änderungen der Arbeitszeit?

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Quelle: © Stauke / Foto Dollar Club

Anlässlich der Corona-Krise hatte die Bundesregierung in einer »COVID-19-Arbeitszeitverordnung« zeitlich befristet Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen. Führt das zu dauerhaften Änderungen des ArbZG? Dazu hat die Bundesregierung jetzt Stellung genommen.

Ende März hatte die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie die so genannte »Covid-19-Arbeitszeitverordnung« beschlossen. Die tägliche Arbeitszeit von systemrelevanten Berufen konnte auf bis zu zwölf Stunden verlängert und die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzt werden (vgl. unsere Meldung vom 9.4.2020). Die Ausnahmen galten bis zum 30.6.2020 und sollten erhöhte Krankenstände durch Corona auffangen. Die Verordnung lief bis zum 31.7.2020, um einen Ausgleich der verkürzten Ruhezeit sowie bei der Sonntagsarbeit sicherzustellen. Sie ist ab dem 1.8.2020 außer Kraft getreten.

Keine dauerhafte Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Eine dau­er­haf­te Än­de­rung der Vor­ga­ben im Ar­beits­zeit­ge­setz sei aber nicht ge­wollt, betont die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf eine Klei­ne An­fra­ge der FDP-Frak­ti­on. Dazu im Einzelnen:

»Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält bereits heute umfassende Möglichkeiten, durch Tarifvertrag oder im Wege der behördlichen Genehmigung von den Grundnormen abzuweichen und öffnet einen weiten Rahmen für die Gestaltung innovativer und flexibler Arbeitszeitmodelle. Die mit der COVID-19-Arbeitszeitverordnung zeitlich befristet ermöglichten Abweichungen von den Grundnormen des Arbeitszeitgesetzes für bestimmte Tätigkeiten dienten ausschließlich der Bewältigung der außergewöhnlichen Situation der COVID-19-Pandemie.

Zu beachten ist, dass lange Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten und die Verschiebung der Ruhezeit negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben können. Daher ist eine dauerhafte Ausweitung der Abweichungsmöglichkeiten von den Grundnormen des ArbZG aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht zu befürworten.«

Mehr Informationen

Die Kleine Anfrage der FDP und die vollständige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier als PDF.

Video-Clip zur Arbeitszeit während Corona

© bund-verlag.de (ls)

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