Wirtschaft

Bürokratie belastet Betriebe

22. Oktober 2025
Unterschrift Vertrag Vereinbarung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Dollarphotoclub_87438799
Quelle: Rido_Dollarphotoclub

Deutsche Unternehmen haben in den vergangenen drei Jahren mehr als 300.000 Beschäftigte eingestellt, um bürokratische Aufgaben zu stemmen. Von einem Bürokratieabbau kann offenbar derzeit keine Rede sein.

Dies sind Ergebnisse einer Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Studie basiert auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Betriebsbefragung. Im ersten Quartal 2025 liegen für 9.209 Betriebe Angaben zu ihrer bürokratischen Belastung vor.

Jeder zehnte Betrieb hat dem IAB zufolge mehr Personal eingestellt, um gesetzliche Vorgaben und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Das entspricht insgesamt 325.000 zusätzlich eingestellten Personen. 

14 % der Betriebe in Deutschland bewerten ihre bürokratische Belastung im Jahr 2025 als sehr hoch. 2022 lag dieser Wert noch bei 4 %.

Personalbedarf für Bürokratieaufgaben auch bei Großbetrieben

Knapp unter einem Drittel der Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten sowie der mittelgroßen Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten geben an, seit 2022 zusätzliches Personal für Verwaltungsaufgaben rekrutiert zu haben. Demgegenüber stellten nach eigenen Angaben 16 % der Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten und 7 % der Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten mehr Personal ein, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Im Bereich Energieversorgung berichtet jeder fünfte Betrieb von zusäzlichem bürokratiebedingten Personalaufbau, gefolgt von Öffentlicher Verwaltung/Verteidigung/Sozialversicherung (19 %) sowie Erziehung und Unterricht mit zwei Prozentpunkten weniger. 

Bei vier von fünf Betrieben fallen zudem höhere Kosten als Folge von gestiegener Bürokratie an. Sie beklagen zudem Produktivitätseinbußen und Wettbewerbsnachteile. 

Zwei Drittel der Betriebe nennen die Datenschutzgrundverordnung als häufigste bürokratische Belastung. Mit deutlichem Abstand folgen die EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die von 32 und 14 % der befragten Betriebe genannt werden. IAB-Forscher Alexander Kubis empfiehlt daher eine zeitliche Befristung entsprechender Normen, um diese zunächst in dr Praxis zu erproben. 

Die komplette Studie ist hier online abrufbar

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

Pressemitteilung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 20.10.2025

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