Besoldungsanpassung

Bund: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2023/2024

12. Juni 2023
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Quelle: weyo_Dollarphotoclub

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vorgelegt. Es soll die Besoldung der Beamten und Richter des Bundes sowie der Soldaten erhöhen, eine Inflationsausgleichsprämie gewährleisten und die Versorgung der Ruhestandsbeamten anheben.

Der Gesetzesentwurf will die Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen vom 22. April zeit- und wirkungsgleich auf die (Ruhestands-)Beamten übertragen.
Das Gesetz soll spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden. Es sieht folgende Regelungen vor:

Sonderzahlung: Inflationsausgleichsprämie

Den Beamtinnen und Beamten sollen im Jahr 2023 steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3 000 Euro zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation gewährt werden. Die Zahlung erfolgt in mehreren Tranchen: für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich in Höhe von jeweils 220 Euro.
Dies gilt – in Abhängigkeit der jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung – auch für die Versorgungsempfangenden (Ruhestandsbeamten) des Bundes.

Erhöhung der Besoldung

Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Prozent vorgesehen.
Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet, dass alle Besoldungsgruppen ab dem 1.3.2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten werden. Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein.

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

Entsprechend einer Vereinbarung des Koalitionsvertrags enthält der Gesetzentwurf zudem eine Regelung zur Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war.

Der »Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)« ist hier abrufbar.

© bund-verlag.de (fk)

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