Lohn und Gehalt

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

08. Mai 2026
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Quelle: www.pixabay.com/de

Der Bundestag hatte Ende April zur Entlastung der Verbraucher neben dem »Tankrabatt« eine Entlastungsprämie von 1.000 Euro beschlossen, die Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Diesem Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 8.5.2026 die Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung kann nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit kann auch die geplante Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten. Sie war vom Deutschen Bundestag in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden (Bundesrat, Pressemitteilung zu Top 6 der Sitzung vom 8.5.2026).

Beide Maßnahmen sollten insbesondere die Beschäftigten in Deutschland bei den in Folge des Irankriegs rapide gestiegenen Benzin- und Energiekosten entlasten.

»Tankrabatt« - Befristete Senkung der Mineralölsteuer 

Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.

Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber

Gleichzeitig beschloss das Parlament die nunmehr am 8.5.2026 im Bundesrat abgelehnte Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die als freiwillige Leistung der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten ausgestaltet war. Die Bundesregierung kann nach der Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Quelle:

Bundesrat.de, Meldung vom 8.5.2026 (Erstmeldung vom 24.4.2026)

© bund-verlag.de (ck)

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