Campus Arbeitsrecht 2020 – verschoben wegen Corona

Hochkarätige Experten aus Anwalt- und Wissenschaft, Gewerkschaften und Rechtsprechung diskutieren an der Schnittstelle zwischen Praxis und wissenschaftlicher Perspektive.
Aktualisierung 7/2020: Corona macht Präsenzveranstaltungen weiterhin unmöglich. Der Campus Arbeitsrecht wird in diesem Jahr daher Online stattfinden. Alle Infos dazu: Campus Arbeitsrecht erstmals als Livestream
In insgesamt fünf Foren werden folgende Fragestellungen diskutiert:
- Arbeitszeit – mit besonderem Blick auf Europa
- Baustelle Datenschutz: Herausforderungen für die betriebliche Praxis
- (Gewillkürte) Normenvielfalt zu Lasten der Beschäftigten
- Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
- Qualifizieren und sanktionieren? – Aktuelle Entwicklungen im SGB II / SGB III
Den Rahmen für die Foren bilden eine Keynote mit Blick auf die Auswirkungen der Regierungsarbeit und die aktuellen Gesetzesentwicklungen rund um Tarifbindung und Tarifautonomie sowie eine abschließende Plenumsdiskussion mit Praktikern aus der betrieblichen Interessenvertretung, Wissenschaftlern und Arbeitsrechtlern.
Campus Arbeitsrecht und Frankfurter Cluster
Veranstaltet wird der »Campus Arbeitsrecht«, unter der Schirmherrschaft von Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstand, und Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt, gemeinsam von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem »Frankfurter Cluster«.
Unter der Bezeichnung »Frankfurter Cluster« haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen gesammelt, deren Ziel es ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitzugestalten. Dazu zählen, neben dem DGB Rechtsschutz, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift »Arbeit und Recht«.
Weitere Informationen
Erwartet werden mehr als 500 Teilnehmer. Informationen zu Programm, Veranstaltern und zur Anmeldung finden Sie hier. Es kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden zur Anerkennung als Fortbildung im Sinne des § 15 Fachanwaltsordnung (FAO).
Verschiedene Interviews zum »Campus Arbeitsrecht«, die mit Akteuren des Campus geführt worden sind, finden Sie hier.
Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen:
DGB Rechtsschutz GmbH
Wilhelm-Leuschner-Str. 81, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069-35 35 171 -0, Fax: -71, Kongress-Campus@dgbrechtsschutz.de