Corona-Schnelltests sind Arbeitszeit

Nach Ansicht unseres Experten Prof. Dr. Peter Wedde im Interview der »hessenschau« vom 29.4.2021 gehört die Durchführung und die Auswertung dieser Tests zur Arbeitszeit.
»Wenn Beschäftigte aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Sicherheitskleidung oder Schutzmittel anlegen müssen oder wenn Klinikpersonal vor Arbeitsbeginn Hände und Arme wäscht, desinfiziert und Handschuhe anzieht, gehört das ebenso zur Arbeitszeit wie ein Covid-19-Test.« In der 15-minütigen Auswertungszeit könne normal weitergearbeitet werden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes lasse jedoch große Spielräume in der praktischen Ausgestaltung. »In kleineren Betrieben wird die Ausgabe von Testsets die Regel sein, die dann in einem geschützten Raum oder zur Not auch im Waschraum angewendet werden können.« In größeren Betriebe mit eigenen Testzentren müssten fachlich qualifizierte Personen die Tests durchführen.
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Das Interview mit Prof. Dr. Peter Wedde »7 Fragen zur »Corona-Testpflicht« aus der »Computer und Arbeit« lesen Sie hier.
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Der Experte:
Dr. Peter Wedde
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