Arbeitsschutz

Corona-Sonderregeln bis März 2022 geplant

29. Oktober 2021 Corona, Arbeitsplatz
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von Frauke Riether

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in einem Eckpunktepapier einen Rahmen für den Umgang mit der Corona-Pandemie gesteckt. Im Frühjahr soll demnach Normalität einkehren – sofern die Pandemie mitspielt.

Hintergrund für die Überlegungen der Ampel-Koalition, die voraussichtlich die künftige Bundesregierung stellen wird, ist zu verhindern, dass der Ausnahmezustand zum Dauerzustand wird, wie es FDP-Generalsekretär Volker Wissing formulierte. Dazu soll den Plänen der Parteien zufolge das Infektionsschutzgesetz bis zum 25. November dahingehend geändert werden, dass die Bundesländer größeren Entscheidungsspielraum erhalten – beispielsweise zur Frage von 2G oder 3G oder zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Voraussetzung wäre, dass die sogenannte »epidemische Lage von nationaler Tragweite« mit Ablauf des 24. November 2021 endet und nicht verlängert wird. Stattdessen sollen Übergangsregelungen greifen, die teilweise bereits etablierte Lösungen aufgreifen. Dazu gehört zum Beispiel die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

 

Die wichtigsten Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) im Überblick:

  • Personenkontakte am Arbeitsplatz minimieren, zum Beispiel durch mobile Arbeit (etwa Homeoffice).
  • Hygienekonzept für betrieblichen Infektionsschutz, das allen Beschäftigten zugänglich ist.
  • Durchführung betrieblicher Gefährdungsbeurteilung zur Feststellung weiterer Maßnahmen.
  • Ausgabe von Atemschutz an Beschäftigte, sofern nötig.
  • Bereitstellung von Corona-Tests auf eigene Kosten für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Mindestens zweimal pro Woche PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests.
  • Beschäftigte über Impfangebote informieren und für Impfungen freistellen, um so die Impfbereitschaft zu fördern.

Die derzeit gültige Fassung der Corona-ArbSchV, die bis März 2022 per Übergangsregelung weiter gelten soll, finden Sie hier!

Tipp der Redaktion: 

Corona – Was gilt beim Impfen am Arbeitsplatz?

Den vollständigen Beitag von Bettina Frowein finden Sie im Informationsdienst »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 7/2021. Sie sind bereits Abonnent*in? Dann einfach anmelden und direkt online weiterlesen.

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