300 Millionen Euro für die Arbeitnehmerseite
Das angestoßene Bundestariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fallen. Das hätte auch finanzielle Auswirkungen: Einer aktuellen Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zufolge würden die im Vergleich zu Nicht-Tariflöhnen höheren Tariflöhne Steuer- und den Sozialversicherungs-Mehreinnahmen von 190 Millionen Euro pro Jahr bedeuten – und das bei konservativer Rechnung. Die geplanten Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur sind dabei noch nicht eingerechnet.
Bei einem jährlichen Auftragsvolumen des Bundes von 40 Milliarden Euro und einer geschätzten Lohnkostenquote von nur 10 % ergibt sich ein Lohnanteil von vier Milliarden Euro. Da derzeit nur 23,8 Prozent aller Betriebe in Deutschland tarifgebunden sind, müssten rund drei Viertel der Unternehmen ihre Lohnstrukturen bei Bundesaufträgen auf Tarifniveau anheben.
Der durchschnittliche Tarifvorteil liegt bei einem Plus von 12 % – in der Berechnung wurden jedoch nur 10 % angesetzt. Daraus resultiert ein zusätzliches tarifliches Lohnvolumen von 300 Millionen Euro jährlich.
Von diesem Lohnplus profitieren neben den Beschäftigten die Sozialversicherungen und der Staat: Erstere erhalten durch höhere Beiträge ein Plus von 120 Millionen Euro, der Fiskus kann mit zusätzlichen Einkommensteuern von 70 Millionen Euro rechnen. Diese Mehreinnahmen von insgesamt mindestens 190 Millionen Euro übersteigen die geschätzten Kosten für Überwachung, Kontrolle und Vergabe deutlich – diese werden mit einmalig 7,4 Millionen Euro und jährlich drei Millionen Euro beziffert.
»Allein bei konservativer Schätzung bringt das Gesetz den Beschäftigten, dem Fiskus und den Sozialkassen jährlich insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag ein. Das übersehen Kritiker des Gesetzes gerne. Mit Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen muss endlich Schluss sein. Wir wollen keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten», erklärt Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied. Er kritisiert allerdings, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmefälle enthalte und daher nachgeschärft werden müsse.
Quelle
Mitteilung des DGB vom 31. Oktober 2025
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