Schwerbehindertenvertretung

DGB ermuntert zur SBV-Wahl

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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Bis 30. November 2018 wählen Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen die neuen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) für die nächsten vier Jahre. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen zur Teilnahme an den Wahlen auf.

Unterstützt werden sie bei den Wahlen durch den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Alle Betriebe und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen haben ein Recht auf eine Schwerbehindertenvertretung (SBV), die ihre Interessen vertritt.

Die SBV sorgt zusammen mit dem Betriebs- und Personalrat dafür, dass schwerbehinderte Menschen bei betrieblichen Entscheidungen gehört, und ihre Rechte auf Eingliederung und soziale Teilhabe gewahrt werden. Eine Kündigung ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist sogar unwirksam. Auch nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung dafür ein, dass der Arbeitsplatz des Betroffenen erhalten bleibt. Dieses Engagement hilft betroffenen Personen und bringt ein Stück mehr Demokratie in die Unternehmen.

Genau wie der Betriebs- und Personalrat unterliegt auch die Schwerbehindertenvertretung einem besonderen Kündigungsschutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben sind sie während der Arbeitszeit freigestellt.

Der DGB ruft auf: »Unterstützen Sie die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung und helfen Sie mit, dass sichere und gesunde Arbeitsplätze gestaltet werden und niemand diskriminiert wird!«

Quelle:

www.dgb.de

Autorin:

Louise Marx, Redaktion »Gute Arbeit«

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