BDSG-neu

Däubler macht den Auftakt zum BDSG-neu

"Gläserne Belegschaften", der Klassiker von Prof. Wolfgang Däubler erscheint jetzt in neuer Auflage. Erstmals werden hier die Auswirkungen der ab Mai 2018 geltenden Regelungen im Datenschutzrecht für Beschäftigte und deren Interessenvertretungen dargestellt.

 

Darf der Chef die E-Mails der Mitarbeiter lesen? Darf er Videokameras installieren? Dürfen Arbeitnehmerdaten irgendwo in der Cloud gespeichert werden? Wie verhalten sich Datenschutz und Compliance zueinander?

Diese und andere Praxisfragen werden ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr nach dem bisherigem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beantwortet. Maßgebend ist stattdessen die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die dem deutschen Recht vorgeht und die viele neue Regeln bringt. Glücklicherweise enthält sie auch eine Reihe von Öffnungsklauseln zugunsten des nationalen Gesetzgebers. Von ihnen macht das neue BDSG Gebrauch, das 2017 noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wurde.

Die „Gläsernen Belegschaften“ erläutern das neue Recht umfassend und in einer Weise, die auch für den Nicht-Spezialisten nachvollziehbar ist. Das Buch gehört zu den ersten, die das neue BDSG einbeziehen. Insbesondere in § 26 enthält dieses eine Reihe von Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz, die für die Praxis von zentraler Bedeutung sind.
 

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