Corona

Darf der Chef nach der Impfung fragen?

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Quelle: wwwpixabay.com/de

Die Inzidenzen sinken, die Impfquote steigt. Die Lage bessert sich. Und schon planen viele Arbeitgeber die Rückkehr zur betrieblichen Normalität. Doch ist das ohne Kenntnis des Impfstatus oft nicht möglich. Fragen danach sind nur begrenzt zulässig.

Viele Arbeitgeber fragen sich, ob sie die Beschäftigten nach dem Impfstatus fragen dürfen und diese dann auch wahrheitsgemäß antworten müssen. Da muss man aufpassen. Der Arbeitgeber darf nämlich im Prinzip nur solche Sachverhalte erfragen, an denen er ein berechtigtes oder schutzwürdiges Interesse hat. Da eine Impfung Privatsache ist, geht sie den Arbeitgeber zunächst mal nichts an.

Hinzu kommt, dass es sich bei den Angaben zum Impfstatus um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt. Daher gilt: eigentlich darf der Arbeitgeber nicht fragen, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin schon geimpft ist oder eben nicht. Und wenn er es tut, braucht der Befragte die Wahrheit nicht zu sagen.

Frage ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen zulässig

Doch etwas anderes gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen (also z.B. Krankenhausmitarbeiter, Beschäftigte in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen). Für diese Branchen hat das Infektionsschutzgesetz nämlich geregelt, dass eine Frage nach dem Impfstatus zulässig ist, wenn sie zur Infektionsverhütung erforderlich ist. Und da eine Impfung erwiesenermaßen auch vor Ansteckung schützt, ist sie derzeit erforderlich, um im Gesundheitswesen Infektionen effektiv zu verhüten. Daher müssen Beschäftigte eine Frage nach einer Impfung auch wahrheitsgemäß beantworten.

Für alle anderen nicht

Für alle anderen aber ist die Frage nach dem Impfstatus nur erlaubt, wenn sie für die Erfüllung der dem Arbeitgeber auferlegten Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig ist. Kann der Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen unabhängig vom Impfstatus seiner Arbeitnehmer erfüllen, so ist die Frage nach der Impfung unzulässig. Kann er die Verpflichtung nur in Kenntnis des Impfstatus erfüllen, so ist die Frage zulässig.

Lesetipps (für Abonnenten und Test-Abonnenten)

Details zur Impfung finden Sie unter anderem in diesen Beiträgen unserer Fachmedien:

Weitere Infos (frei zugänglich) unter:

»5 Fragen zur Corona-Impfung« (bund-verlag.de, 5.2.2021)

© bund-verlag.de (fro)

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