Gesetzesänderungen

Das ändert sich 2018 im Sozialrecht

Buch_52576891
Quelle: Sven Vietense / Foto Dollar Club

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich. In der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)n1/2018 lesen Sie, was neu ist bei Sozialversicherung, Einkommensteuer und gesetzlicher Rente. Und welch Wunder: Das monatliche Nettoeinkommen von Beschäftigten steigt. Sozialexperte Rolf Winkel erklärt, warum das so ist.

Neues Jahr, neues Glück: Zum Jahreswechsel gab es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen, die bereits von der letzten Großen Koalition und den Vorgängerregierungen auf den Weg gebracht wurden. Das betrifft die Grenzwerte und die Beiträge der Sozialversicherung, die Angaben, die bei der Einkommensteuer gemacht werden müssen und die veränderten Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente.

Was müssen Arbeitnehmer 2018 in die Sozialkassen einzahlen?

Zu Anfang das Thema Sozialkassen: Arbeitnehmer mit Kind müssen 2018 im Schnitt insgesamt 20,375 Prozent ihres Bruttogehalts selbst an die Sozialversicherungen zahlen. Das sind 0,15 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. In der Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Nach den Vorausberechnungen der Deutschen Rentenversicherung soll der Beitrag bis 2022 stabil bleiben.

Stabile Beiträge

Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung – generell 2,55 Prozent und 2,80 Prozent für Kinderlose – sollen bis 2022 unverändert bleiben. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt weiterhin 14,6 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Daneben wird ein Zusatzbeitrag erhoben, den allein die Arbeitnehmer aufbringen müssen.

Was ändert sich für Besserverdienende?

Sie müssen künftig etwas mehr in die Sozialkassen einzahlen, weil die Beitragsbemessungsgrenzen in allen Versicherungszweigen steigen. Deshalb sind jetzt höhere Einkünfte beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2018 im Osten Deutschlands um 100 auf 5.800 Euro und im Westen um 150 auf 6.500 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen in diesem Jahr Gutverdiener Beiträge maximal auf Basis von 4.425 Euro im Monat (Vorjahr: 4.350 Euro).

Details zu Steuer, Krankenkassenbeiträgen und Altersrente lesen Sie im Beitrag »Das ändert sich 2018« von Sozialexperte Rolf Winkel in AiB 1/2018 ab S. 30.

© bund-verlag.de (CS)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren