Gesetzgebung

Neue Gesetze im August

30. Juli 2019 Ausbildung, Gesetz
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Im laufenden Monat August 2019 sind zahlreiche gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. So stärkt die Bundesregierung etwa einkommensschwache Studenten und Azubis oder erweitert die Rechte im Arbeitsschutz. Alles Wichtige erfahren Sie hier.

Bildung und Ausbildung

Zum Start des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Heißt: Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen in zwei Stufen, nämlich zum 1. August 2019 der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich, zum 1. August 2020 auf 723 Euro pro Monat. Auch die Einkommensfreibeträge für das Einkommen werden erhöht.

Das Ausbildungsgeld ist eine vergleichbare Förderung für junge Menschen mit Behinderung. Beim Ausbildungsgeld erhöhen sich die Bedarfssätze - wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe - um fünf Prozent zum 1. August 2019 und noch einmal um zwei Prozent zum 1. August 2020. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern steigen 2019 um sieben Prozent.

Mehr Geld gibt’s auch für Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt an einer Eingangs- oder berufsbildenden Maßnahme teilnehmen. Der so genannte Grundbetrag für das Arbeitsentgelt steigt von 80 Euro auf 117 Euro. Das entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes. Der Betrag wird in vier Stufen angepasst: Begonnen wird ab dem 1. August 2019 mit 80 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 müssen auch hier 119 Euro gezahlt werden. In wirtschaftlich leistungsfähigeren Werkstätten kann auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden.

Der Förderhöchstbetrag für Studenten, das BAföG, steigt von 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Damit soll unter anderem den steigenden Mietpreisen Rechnung getragen werden.

Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern, der die Grundlage für die Berechnung des Anspruchs ist, soll bis 2021 soll er in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent steigen.

BAföG-Bezieher, die ihr anteiliges Darlehen trotz allen Bemühens auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konnten, sollen von ihrer Restschuld befreit werden. Grundsätzlich gilt, dass die Häfte des bewilligten Darlehens zurückgezahlt werden muss.

Arbeitsschutz

Nicht nur bei den aktuell sehr hohen sommerlichen Temperaturen ein Thema: schädliche UV-Strahlung. Beschäftigte, die intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben seit 18. Juli Anspruch darauf, vom Betriebsarzt über ihre individuellen Gesundheitsrisiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeitszeiten vor.

Arbeitsmarkt

Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhält der Zoll mehr Befugnisse und stellt auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Familien

Das Starke-Familien-Gesetz erhöht den Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Gleichzeitig wird es hier Vereinfachungen geben, darunter bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen.

Der Bund investiert im Zeitraum von 2019 bis 2021 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe treten zum August 2019 in Kraft. Zum 1. Juli sind bereits Änderungen im Bereich des Kinderzuschlags verbindlich geworden.  

bund-verlag.de (mst)

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