Das sind die Basics im Arbeitsschutz

Was sind die wichtigsten »Basics« im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Die Grundpflichten der Arbeitgeber zur Prävention und menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten regelt das Arbeitsschutzgesetz, das »Grundgesetz« im Arbeitsschutz: Es verlangt, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, Maßnahmen durchzuführen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Das geht nur mit guter Organisation und Qualifikation, den Eckpfeilern auf dem Weg zu »Guter Arbeit«. Damit auf dem Weg der Kompass und das Fachwissen nicht fehlen, stellt das Arbeitssicherheitsgesetz dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat beratende Experten zur Seite: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Diese Akteure bilden zusammen das Netzwerk der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Übrigens bildet das alles auch sowohl die Grundlagen eines wirksamen betrieblichen Infektionsschutzes im Falle von Pandemien wie auch zur Gestaltung der aktuellen sozialen und ökologischen Transformationsprozesse.
Neben den Gesetzen ist noch ein Regelwerk zu beachten?
Ja, die Regeln basieren auf staatlichen Rechtsverordnungen: z. B. auf der Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung. Die Regeln unterstützen Arbeitgeber beim Umsetzen des Arbeitsschutzes: Sie enthalten praktische Hinweise zum Erreichen der Schutzziele und basieren auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wie kann der Betriebsrat sinnvoll Einfluss nehmen?
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen und Gefährdungen ermitteln, und zwar mittels der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Grundlage hat er die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen und durchzuführen. Der Betriebsrat bestimmt bei der Beurteilung und den Maßnahmen mit: Er »darf« nicht nur mitgestalten, vielmehr bestimmt das BetrVG hierzu seine Aufgaben. Zur Unterstützung bei der Mitbestimmung hat er Informations- und Beteiligungsrechte. Das Bundesarbeitsgericht hat die aktive Rolle des Betriebsrats mehrfach bekräftigt. Nur wenn der Betriebsrat mitgestaltet, kann er seine Überwachungs- und Förderungspflichten im Arbeitsschutz erfüllen, seine Gestaltungsspielräume sind dabei groß.
Das klingt gut, aber was ist zu tun, wenn Arbeitgeber sich nicht rechtskonform verhalten?
Generell kann der Betriebsrat von seinem Initiativrecht Gebrauch machen, eine Einigungsstelle anrufen und so seine Mitbestimmungsrechte durchsetzen. Nötig kann das sein, wenn der Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zum Arbeitsschutzhandeln ablehnt. Allerdings beruht Mitbestimmung darauf, dass der Betriebsrat eigene Vorstellungen und Schutzziele entwickelt, die er umsetzen möchte. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, können sich Betriebsräte und Beschäftigte an zuständige Aufsichtsbehörden wenden.
Lesetipp:
Ralf Pieper, ArbSchR - Arbeitsschutzrecht, Kommentar für die Praxis: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften, 7. Auflage 2022.
Im Gespräch mit

Ralf Pieper
Prof. Dr. rer. pol., Diplom-Ökonom, Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal.