Arbeitsschutz

Das sind die Basics im Arbeitsschutz

25. April 2022 Arbeitsschutz
Arbeitsschutz, Pieper
Quelle: Bund-Verlag

Was sind die wichtigsten »Basics« im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Wie kann der Betriebsrat sinnvoll Einfluss nehmen? Was ist zu tun, wenn Arbeitgeber sich nicht rechtskonform verhalten? Antworten gibt Prof. Dr. Ralf Pieper, Autor unserer frisch gedruckten Neuauflage von »Arbeitsschutzrecht – Kommentar für die Praxis«.

Was sind die wichtigsten »Basics« im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Die Grundpflichten der Arbeitgeber zur Prävention und menschengerechten Ge­staltung der Arbeit sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten regelt das Ar­beitsschutzgesetz, das »Grundgesetz« im Arbeitsschutz: Es verlangt, Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, Maßnah­men durchzuführen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und den Arbeitsschutz kon­tinuierlich zu verbessern. Das geht nur mit guter Organisation und Qualifikation, den Eckpfeilern auf dem Weg zu »Guter Arbeit«. Damit auf dem Weg der Kompass und das Fachwissen nicht fehlen, stellt das Arbeitssicherheitsgesetz dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat beratende Experten zur Seite: Betriebs­ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu be­stellen. Diese Akteure bilden zusammen das Netzwerk der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Übrigens bildet das alles auch sowohl die Grundlagen eines wirk­samen betrieblichen Infektionsschutzes im Falle von Pandemien wie auch zur Gestaltung der aktuellen sozia­len und ökologischen Transformationsprozesse.

Neben den Gesetzen ist noch ein Regelwerk zu beachten?

Ja, die Regeln basieren auf staatlichen Rechtsverord­nungen: z. B. auf der Arbeitsstätten- und Betriebssi­cherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung. Die Regeln unterstützen Arbeitgeber beim Umsetzen des Arbeitsschutzes: Sie enthalten praktische Hinweise zum Erreichen der Schutzziele und basieren auf ge­sicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.

Wie kann der Betriebsrat sinnvoll Einfluss nehmen?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen und Gefährdungen ermitteln, und zwar mittels der Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Grundlage hat er die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen und durchzuführen. Der Betriebsrat bestimmt bei der Beurteilung und den Maßnahmen mit: Er »darf« nicht nur mitgestalten, vielmehr bestimmt das BetrVG hier­zu seine Aufgaben. Zur Unterstützung bei der Mitbestimmung hat er Informations- und Beteiligungsrechte. Das Bundesarbeitsgericht hat die aktive Rolle des Betriebsrats mehrfach bekräftigt. Nur wenn der Betriebsrat mitgestaltet, kann er seine Überwachungs- und Förderungspflichten im Arbeitsschutz erfüllen, seine Gestaltungsspielräume sind dabei groß.

Das klingt gut, aber was ist zu tun, wenn Arbeitgeber sich nicht rechtskonform verhalten?

Generell kann der Betriebsrat von seinem Initiativrecht Gebrauch machen, eine Einigungsstelle anrufen und so seine Mitbestimmungsrechte durchsetzen. Nötig kann das sein, wenn der Arbeitgeber Betriebsvereinba­rungen zum Arbeitsschutzhandeln ablehnt. Allerdings beruht Mitbestimmung darauf, dass der Betriebsrat eigene Vorstellungen und Schutzziele entwickelt, die er umsetzen möchte. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, können sich Betriebsräte und Be­schäftigte an zuständige Aufsichtsbehörden wenden.

Lesetipp:

Ralf Pieper, ArbSchR - Arbeitsschutzrecht, Kommentar für die Praxis: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften, 7. Auflage 2022.

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Im Gespräch mit

Pieper

Ralf Pieper

Prof. Dr. rer. pol., Diplom-Ökonom, Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal.
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