Sozialversicherung

Das sind die Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

16. Oktober 2023 Sozialversicherung
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Quelle: dessauer_Dollarphotoclub

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die aktuellen Werte erfahrt Ihr hier.

Die Werte werden jährlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent.

Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.

Bezugsgröße steigt

Große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung hat die Bezugsgröße – unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbst­ständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2024 auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat); die Bezugsgröße (Ost) auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat).

Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) und die Beitrags­bemess­ungs­gren­ze (Ost) auf 7.450 Euro/Monat (2023: 7.100 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahres­arbeits­entgelt­grenze) beträgt im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) bzw. 5.175 Euro monatlich (2023: 4.987,50 Euro).

Mehr Infos

Einen tabellarischen Überblick der Rechengrößen in West und Ost indet Ihr hier auf der Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (ganz nach unten scrollen).

Quelle:

PM des BMAS vom 11.10.2023

© bund-verlag.de (ls)

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