Datenschutz

Die 7 größten Datenschutzmythen

23. August 2021
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Quelle: © JiSign / Foto Dollar Club

Als Mitglied der Interessenvertretung wissen Sie natürlich, dass Datenschutz wichtig ist. Leider wollen sich aber viele Menschen so gar nicht mit dem Thema beschäftigen. Wir verraten die größten Datenschutzmythen und wie man sie »entzaubern« kann.

Datenschutz war schon immer ein heiß und kontrovers diskutiertes Thema. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor knapp drei Jahren hat sich der politische und gesellschaftliche Diskurs noch verstärkt. Wir geben Ihnen Argumente an die Hand, mit denen Sie den sieben größten Mythen rund um den Datenschutz begegnen können.

1. Datenschutz ist teuer

IT-Fachberatung, Datenschutzbeauftragte, Schulungen. Viele Unternehmen klagen über hohe Kosten aufgrund der Datenschutzregelungen in DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ist das berechtigt? Die Kosten, die Unternehmen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aufbringen müssen, sind von mehreren Faktoren abhängig. Unternehmen, die bereits ein gutes Datenschutzkonzept haben oder ohnehin wenig Daten verarbeiten, müssen nicht so tief in die Kasse greifen wie Firmen, die das Thema bislang eher stiefmütterlich behandelt haben. Schwierig ist die Umsetzung der Datenschutzanforderungen oft für mittelständische Unternehmen, die viele schützenswerte Daten sammeln, aber nicht über so ein großes Budget verfügen wie große Konzerne. Nichtsdestotrotz zahlt sich die Investition in ein gutes Datenschutzkonzept doppelt aus: weil andernfalls hohe Bußgelder drohen und weil durch guten Datenschutz das Vertrauen der Kundschaft in das Unternehmen gestärkt wird.

2. Datenschutz ist kompliziert

»Alles viel zu kompliziert, da blickt doch keiner durch«, stimmt's? Mit Inkrafttreten der DSGVO sollte der Datenschutz vereinheitlicht werden, klare Regelungen sollten Struktur und Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher:innen bringen. Doch eine Studie von Bitkom aus dem Jahr 2020 zeigt: Viele Firmen sind mit der Fülle an Neuerungen überfordert. Fakt ist: Die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen bedeutet für Unternehmen einen zeitlichen Aufwand. Viele Regelungen sind aber gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint und das meiste ist tatsächlich gar nicht so neu, sondern galt bereits nach dem alten BDSG. Allerdings müssen Firmen ihre Datenschutzkonzepte aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ständig anpassen und aktualisieren.

3. An den Datenschutz müssen sich nur große Unternehmen halten

Gerade kleinere Unternehmen, die weniger als zehn Angestellte haben, oder Einzelunternehmer:innen glauben oft, das Thema Datenschutz betreffe sie überhaupt nicht. Das ist ein Irrtum! Der Datenschutz ist von jedem Betrieb und jeder Dienststelle zu beachten. Zwar legt § 38 Abs. 1 BDSG fest, dass ein Datenschutzbeauftragter nur benannt werden muss, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das bedeutet aber nicht, dass dann das Datenschutzrecht nicht gilt. Es müssen überall, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, auch die gesetzlichen Vorgaben beachtet und umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Kund:innen auch bei Soloselbstständigen einen Anspruch darauf haben, dass ihre Daten geschützt werden.

Mehr lesen?

Den vollständigen Beitrag von Rechtsassessorin Clara Seckert lesen Sie in »Computer und Arbeit« 7-8/2021. Weitere Highlights:

  • Mitbestimmung: Das gilt beim Einsatz von Wearables
  • Datenschutz: Welche Regeln gelten in den Kirchen
  • Rechtsprechung: 7 Urteile zu Videokonferenzen

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