Betriebsratswahl

Die Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren

09. Februar 2022 Wahlversammlung
Wahl

Im vereinfachten Wahlverfahren erfolgt die Stimmabgabe in einer sogenannten Wahlversammlung. Die Wahl muss geheim stattfinden. Der Wahlvorstand muss also auch hier Stimmzettel und Wahlurne bereitstellen. Doch was gilt sonst noch für die Wahlversammlung? Wir haben die Autoren der Wahlsoftware, Micha Heilmann und Peter Berg befragt.

1. Müssen in einer Wahlversammlung alle Beschäftigten GLEICHZEITIG in einem Raum ihre Stimmen abgeben? Können die Beschäftigten über den Tag verteilt kommen?

Die Wahlversammlung (2. Wahlversammlung im vereinfachten zweistufigen oder Wahlversammlung im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren) unterscheidet sich vom Wahltag im normalen Wahlverfahren dadurch, dass die Wahlberechtigten vom Wahlvorstand zu einer Wahlversammlung eingeladen werden, deren Beginn und Ende im Wahlausschreiben festgelegt ist.

In diesem Zeitraum haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme auf der Wahlversammlung persönlich abzugeben. Dies setzt nicht voraus, dass die Wahlberechtigten bereits zu Beginn anwesend sind. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe ist allerdings auf den im Wahlausschreiben bekannt gemachten Zeitraum beschränkt. Wer sich vor dem Ende der Wahlversammlung im Raum der Wahlversammlung einfindet, kann noch wählen, auch wenn der Zeitpunkt der Stimmabgabe dann möglicherweise nach dem Ende der Wahlversammlung liegt. 

2. Wie groß muss der Raum für diese Wahlversammlung sein? Müssen ALLE reinpassen? Was ist, wenn kein ausreichend großer Raum vorhanden ist? Kann dann ein externer angemietet werden?

Grundsätzlich gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Betriebsversammlung. Das bedeutet, dass der Raum so groß sein muss, dass alle Wahlberechtigten gleichzeitig Zugang und ausreichend Platz haben. Wenn es im Betrieb einen solchen Raum nicht gibt, können die Einladungsberechtigten (1. Wahlversammlung) und der Wahlvorstand (2. Wahlversammlung oder Wahlversammlung im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren) einen geeigneten Raum mit der erforderlichen Größe anmieten und vom Arbeitgeber, falls erforderlich, einen Kostenvorschuss oder die spätere Erstattung der Kosten verlangen.

In den Zeiten einer Pandemie und bei Geltung einschlägiger staatlicher Infektionsvorschriften bzw. Corona-Verordnungen kann es erforderlich sein, einen derartig großen Raum anzumieten, dass z.B. die Abstandsregeln durch die Teilnehmer:innen gewährleistet sind.

3. Kann der Betriebsrat zur Not auch (jedenfalls von einigen) digital gewählt werden? 

Nein. Der Betriebsrat kann nach aktueller Rechtslage nicht online bzw. digital gewählt werden. Das sieht weder das Betriebsverfassungsgesetz noch die Wahlordnung vor. Es gibt nur entweder die Präsenzwahl (Wahlversammlung) oder die Briefwahl. Daran hat sich auch durch die Sars-CoV-2 Pandemie nichts geändert. 

4. Könnte eine Wahlversammlung auch an zwei Tagen stattfinden?

Nein – das geht nicht. Der hier wichtige § 14a Abs. 3 BetrVG spricht davon, dass der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren auf nur EINER Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt wird. Die Betonung liegt dabei auf EINER Wahlversammlung, die sich damit nicht auf mehrere Tage erstrecken kann. Damit wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

© bund-verlag.de (fro)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Micha Heilmann, u.a.
Normales und vereinfachtes Wahlverfahren (Software mit Wahlunterlagen und Handlungsanleitung als PDF-Datei)
68,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille