Digitale Barrierefreiheit in der Praxis

Will man den Prognosen glauben, so werden weite Lebens- und Arbeitsbereiche auf Dauer digitalisiert. Für manche ist das ein Segen, für andere mehr als eine Herausforderung. Das betrifft besonders Menschen mit einer Schwerbehinderung, Ältere sowie Menschen, die nicht gut sehen, lesen oder sich konzentrieren können oder die deutsche Sprache schlecht beherrschen. Mit einer barrierefreien Gestaltung von Tools, Webkonferenzen, Webseiten und Dateien wäre für diese Benutzergruppen schon viel erreicht. Auch für alle anderen würde es sich lohnen, da Barrierefreiheit mit einer sehr hohen Nutzerfreundlichkeit einhergeht.
Leichte Sprache
Manche Menschen können nicht gut lesen und Texte erfassen. Mit der »Einfachen Sprache« wird ihnen eine Teilhabe am Geschehen ermöglicht. Dadurch ist die »Einfache Sprache« (oder auch »Leichte Sprache«) ein Teil von Barrierefreiheit. In der Praxis bedeutet dies z.B.:
- Inhalte in kürzeren Sätzen mit einfachen Satzstrukturen zu verpacken.
- Sätze so formulieren, dass sie stark an die gesprochene Sprache erinnern.
- Pro Satz nur ein Gedanke – und zwar aktiv statt passiv formuliert.
- Abkürzungen vermeiden.
Barrierefreiheit in Dokumenten
Damit insbesondere Blinde oder Menschen mit einer Sehschwäche Office- oder PDF-Dateien lesen können, müssen die Dateien bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur dann kann eine Blindentastatur sie so umsetzen, dass sie von Blinden abgetastet werden können. Diese Anforderungen benötigt auch ein Tool, das eine Office- oder PDF-Datei vorliest. Aber auch für Menschen mit einer Leseschwäche sind diese Voraussetzungen wichtig, da Texte dadurch leichter erfasst werden können.
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Den vollständigen Beitrag von Josef Haverkamp lest Ihr in »Computer und Arbeit« 6/2023. Abonnent:innen finden den Beitrag hier. Weitere Highlights:
- Titelthema: Tipps für »Leichte Sprache« im Gremium
- IT-Mitbestimmung: 15 Fragen zur Praxis der Arbeitszeiterfassung
- Datenschutz: Personalakte und Datenschutz
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