Droht jetzt die Rückkehr der Karenztage?

06. März 2025
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5 ANTWORTEN: Die Diskussion um die Wiedereinführung von Karenztagen sorgt für hitzige Debatten. Während Arbeitgeber auf den Schutz vor Missbrauch von Krankheitstagen pochen, drohen Beschäftigten Gesundheitsgefahren und finanzielle Einbußen. Wir haben den Experten, Prof. Dr. Peter Wedde dazu befragt.

1. Wäre es rechtlich möglich, Karenztage wieder einzuführen?

Mit der notwendigen parlamentarischen Mehrheit könnte eine Bundesregierung die erneute Verankerung von Karenztagen oder eine Reduzierung der Höhe der Entgeltfortzahlung insgesamt in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) aufnehmen.

2. Welche Gefahren drohen für Beschäftigte und Arbeitgeber?

Die Einführung von Karenztagen oder einer geringeren Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall würde Beschäftigte finanziell Belasten, sofern Tarifverträge dies nicht absichern.

Dies könnte dazu führen, dass Beschäftigte trotz einer Erkrankung weiterarbeiten und damit sich sowie Kolleg: innen gefährden. Auch das betriebliche Unfallrisiko steigt.

Das „Verschleppen“ einer Erkrankung birgt das Risiko, dass es zu längeren Krankschreibungen kommen kann. Die angestrebten Einsparungen könnten dann zu längeren Krankheitszeiten und Mehrkosten führen.

3. Welche Rolle spielt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Anders als die Debatte um „Karenztage“ im Krankheitsfall es suggeriert, wimmelt es in Deutschland nicht von „Krankmachern“. Die aktuell hohen Krankenstände resultieren vielmehr aus verschiedenen Infektionswellen, aber ganz massiv auch aus einer Zunahme der psychischen Belastungen von Beschäftigten. Das wissen auch Arbeitgeber.

Gibt es in Einzelfällen hingegen Zweifel am Vorliegen einer Erkrankung, stehen Arbeitgebern bereits heute Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa die Einforderung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

4. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang eine Teilkrankschreibung?

Die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung wird oft als Einsparungsmöglichkeit diskutiert. Verwiesen wird z.B. Schreibtischarbeit, die auch mit einem gebrochenen Bein geleistet werden könnte.

Es wird allerdings verkannt, dass die Genesung besser gelingt, wenn die Betroffenen frei von beruflichen Belastungen zu Hause sind.

Im Fall eines Beinbruchs stellt sich bspw. die Frage, wie Beschäftigte, ohne das Risiko zu stolpern, an den Arbeitsplatz kommen sollen. Arbeitgeber sollten hier weiterhin den Feststellungen von Ärzten zur Arbeits(un)fähigkeit vertrauen.

5. Welche Alternativen zu Karenztagen gibt es, um die Krankheitsquote zu senken?

Um Langzeiterkrankungen zu vermeiden, setzen viele Arbeitgeber bereits heute auf ein wirksames betriebliches Gesundheitsmanagement. Hierzu kann z.B. eine ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen gehören, aber auch die Schaffung eines positiven Betriebsklimas.

Mit Blick auf den hohen Anteil stressbedingter Erkrankungen sind Arbeitgeber gut beraten, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Unfallschutz sowie zu Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen in der betrieblichen Praxis umzusetzen.

Peter Wedde, Betriebsrat und Mitbestimmung, 3/2025, S. 2.

DER BUND-VERLAG GEWÄHRLEISTET DIE RECHTSSICHERHEIT NUR BEI UNVERÄNDERTER ÜBERNAHME DES TEXTES.  

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