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E-Training zum Hinweisgeberschutzgesetz – Lernen mit Spaßfaktor!

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Wenn Beschäftigte Missstände aufdecken, standen sie bislang häufig am Pranger. Das wird jetzt anders. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower vor möglichen Repressalien. Bei der Einführung der Meldesysteme haben Betriebs- und Personalräte weitreichende Mitbestimmungsrechte.

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Was müssen Betriebs- und Personalräte beim neuen Hinweisgeberschutzgesetz wissen? Wo sind sie zu beteiligen? Können sie auch initiativ tätig werden? Das neue Gesetz bringt viele Fragen mit sich, die sich die Anwender und Anwenderinnen mit dem exklusiven E-Training spielerisch Schritt für Schritt selbst beantworten können. Das E-Training »Hinweisgeberschutzgesetz« vermittelt das nötige Basiswissen.

Das E-Training umfasst die folgenden Module:

  • Ab wann gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz und für wen?
  • Wer kann Verstöße melden?
  • Welche Verstöße können Beschäftigte melden?
  • Wo und wie können Hinweisgebende Verstöße melden?
  • Wie sind Hinweisgeber geschützt?
  • Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte / Personalräte?
  • Wie geht es nach einer Meldung weiter?

Neugierig geworden?

Hier können Abonennt:innen das E-Training bestellen!

© bund-verlag.de (fk)

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