EU-Kommission befürwortet Europäische Arbeitsbehörde

Die Europäische Arbeitsbehörde
Die Europäische Arbeitsbehörde soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Verwaltungen helfen, die Chancen der Freizügigkeit, optimal zu nutzen und eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten. Folgen das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission und beschließt die Einrichtung, könnte die neue Arbeitsbehörde, die in Form einer Agentur gegründet werden soll, ihre Arbeit im Jahr 2019 aufnehmen.
Die neue Behörde soll drei Ziele verwirklichen:
1. Information
Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren. Außerdem wird sie Informationen über Rechte und Pflichten bereitstellen, die mit dem Leben, Arbeiten und/oder der unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU verbunden sind.
2. Zusammenarbeit
Die Europäische Arbeitsbehörde soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten fördern. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Mobilität leicht nachvollziehbar sind.
3. Vermittlung
Bei grenzüberschreitenden Streitfällen soll die Europäische Arbeitsbehörde vermitteln und auf Lösungen hinwirken.
Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
Die Kommission hat heute auch eine Empfehlung vorgelegt, wie die Mitgliedstaaten allen Arbeitnehmern und Selbstständigen Zugang zum Sozialschutz ermöglichen können. Insbesondere betrifft der Vorschlag diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch die Systeme der sozialen Sicherheit abgesichert sind.
Die Empfehlung sieht vor:
- formale Lücken bei der Absicherung zu schließen, sodass sich Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, entsprechenden Sozialversicherungssystemen anschließen können;
- ihnen eine angemessene tatsächliche Absicherung anzubieten, damit sie geeignete Ansprüche aufbauen und geltend machen können;
- die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen von einem Arbeitsplatz zum nächsten zu erleichtern;
- Arbeitnehmer und Selbstständige klar über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.
Heute befinden sich fast 40 Prozent der Beschäftigten entweder in einem atypischen Arbeitsverhältnis – d. h. ohne unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag –, oder sie sind selbstständig. Diese Beschäftigten sind sozial nicht immer gut abgesichert und haben keine Arbeitslosenversicherung oder keinen Zugang zu Rentenansprüchen.
Überwachung der sozialen Rechte in den Mitgliedstaaten
Wie die Mitgliedstaaten die europäische Säule sozialer Rechte (Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, Faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion) umsetzen, soll in Zukunft jährlich für die wirtschaftspolitische Koordinierung überwacht werden. Dabei soll eine Analyse der ergriffenen Maßnahmen und der auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte stattfinden.
Quelle:
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 13.3.2018
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