Künstliche Intelligenz

Eine Herausforderung für die Mitbestimmung

31. Januar 2020
Künstliche Intelligenz
Quelle: pixabay

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Roboter steuern Maschinen und Produktion, sie führen Operationen durch und lösen juristische Fälle. Die Vorteile liegen auf der Hand, die Risiken ebenso. Ohne die Interessenvertretungen geht es nicht.

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Oberbegriff für Roboter oder Digitalanwendungen, die intelligent und daher fast wie Menschen agieren können. KI findet sich in vielen Bereichen eines Unternehmens von der Forschung und Entwicklung über Logistik und Produktion bis hin zu Marketing, Vertrieb und Aftersales-Transporte funktionieren fahrerlos, Warenlager lassen sich per Algorithmus optimieren, Maschinen kommunizieren digital untereinander, sie steuern und überwachen sich vollständig selbst.

Intelligente Roboter führen komplexe medizinische Operationen durch und lösen juristisch anspruchsvolle Fälle. In Call-Centern können Roboter Sprache verstehen und Antworten geben. Bei der Personalauswahl werden Roboter für die Bewerberauswahl eingesetzt. All dies ist möglich, weil diese Roboter mit einer enormen Datenmenge und mit entsprechenden Algorithmen gespeist und auf das Erkennen bestimmter Muster innerhalb der Daten getrimmt sind. Bei hochkomplexen Robotern kann man sogar von »logischem Denken« sprechen.

Müssen die Gremien informiert werden, wenn es um den Einsatz von KI geht?

Klares Ja. Der Einsatz von KI führt zu massiven Veränderungen für die Beschäftigten – zum Guten, aber auch zum Schlechten. Durch den Umgang mit der neuen Technologie können Belastungen psychischer Art entstehen und Arbeitsplätze verloren gehen. Es besteht die Gefahr, dass Beschäftigte schlicht überfordert werden. Diese Herausforderungen muss der Betriebs- oder Personalrat managen und dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze menschenwürdig bleiben.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend über alle Neuerungen rund um KI zu informieren. Das folgt aus § 90 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der dem Betriebsrat immer dann einen Informationsanspruch gibt, wenn es – wie bei der KI – zu Veränderungen der Arbeitsabläufe kommt. Aber auch § 80 BetrVG, der dem Betriebsrat eine allgemeine Überwachungs- und Kontrollfunktion für das Einhalten der Gesetze im Zusammenhang mit Beschäftigungssicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Datenschutz zuweist, enthält in Absatz 2 einen Informationsanspruch.

Doch was bedeutet »informieren« im Zusammenhang mit KI? Der Arbeitgeber muss dem Gremium alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, die den Einsatz der KI betreffen. Der Betriebs- oder Personalrat muss sich ein genaues Bild über den Umfang und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen machen können und die Möglichkeit haben, auf die unternehmerische Entscheidung Einfluss zu nehmen. Daher müssen ihm alle wichtigen Tatsachen, Einschätzungen und Bewertungen zugänglich gemacht werden. Die Systeme und Arbeitsmittel müssen so transparent werden, dass das Gremium absehen kann, welche Anforderungen mit dem Einsatz der KI auf die Beschäftigten zukommen und was das für die Arbeitsabläufe bedeutet.

Wie sieht es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einsatz von KI aus?

Der Einsatz von KI könnte in den Betrieben den Gesundheitsschutz verbessern, z. B. indem Sensortechniken Schadstoffbelastungen oder sonstige Gefahren erkennen. Doch das ist bislang nur Zukunftsmusik. Vorerst gilt es, die Gefahren zu erkennen, die sich aus dem Einsatz von KI ergeben. (...)

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Zusammenfassung eines Beitrags von Dr. Thomas Klebe: »Künstliche Intelligenz – eine Herausforderung für die Mitbestimmung«, in: »Computer und Arbeit« 1/2020, S. 8 ff.

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