Eingliederungshilfe

Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gesichert

08. November 2022
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Quelle: © drubig-photo / Foto Dollar Club

Seit dem 1. November finanzieren die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Krankenversicherung die Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus. Familienmitglieder, die Angehörige mit Behinderung begleiten, erhalten Ausgleich für einen Verdienstausfall - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Aus der Mitteilung des BMAS:

»Lange bestand Unklarheit darüber, wer die Kosten trägt, wenn Menschen mit Behinderungen von einer vertrauten Bezugsperson im Krankenhaus begleitet werden müssen. Im vergangenen Jahr konnte die Kostenträgerschaft geregelt werden. Die Neuregelungen sind nun zum 1. November 2022 in Kraft getreten.

Die Regelungen gelten für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungs­hilfe erhalten und auf Begleitung durch vertraute Bezugs­personen angewiesen sind, damit eine stationäre Kranken­hausbehandlung durchgeführt werden kann. Die Not­wendigkeit einer Begleitung kann beispielsweise gegeben sein, wenn Kommunikations­probleme bestehen oder Unterstützung im Umgang mit Belastungs­situationen erforderlich ist.«

Seit dem 1. November 2022 gilt:

  • Erfolgt die Begleitung durch vertraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernehmen die für die Leistungen zuständigen Träger der Eingliederungshilfe die Kosten.
  • Soweit die Begleitung durch Personen aus dem familiären oder engsten persönlichen Umfeld erfolgt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Verdienstausfall der Begleitperson Krankengeld.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird mit dem Bundes­ministerium für Gesundheit und im Einvernehmen mit den Ländern die Neuregelungen evaluieren. Ergebnisse der Evaluation sollen zum Jahresende 2025 vorliegen.

Quelle:

BMAS, Pressemitteilung vom 3.11.2022

© bund-verlag.de (ck)

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