Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber: Fahrplan zur Inklusion
Die wirtschaftliche Krise wirft die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen spürbar zurück, vor allem in der Privatwirtschaft. Das bestätigen Untersuchungen wie das 13. Inklusionsbarometer der Aktion Mensch. Und das, obwohl in bestimmten Bereichen Fachkräfte- und Personalmangel herrschen, obwohl eine Fülle von Unterstützungsleistungen – für Arbeitgeber und Betroffene – Anreize für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzen.
Kaum bekannte Förderwege, wenig Zeit
Oft argumentieren Arbeitgeber und Personaler: »Wir haben keine Zeit, uns durch den Dschungel möglicher Förderleistungen zu kämpfen und finden keine geeigneten Bewerber*innen.« Diese Argumente ziehen nicht mehr.
Mit den EAA sind Unternehmen bei der Inklusion nicht länger auf sich gestellt. Die Beratungsangebote arbeiten inzwischen flächendeckend, vertreten in allen 16 Bundesländern. Sie schließen eine oft beklagte Lücke: Es existiert mit den EAA ein verlässlicher Kontaktpunkt zwischen Arbeitgebern und Bewerber*innen; EAA-Fachberater*innen stellen einstellungswilligen Arbeitgebern nicht nur passende Bewerber*innen vor, sie beraten auch über die im Einzelfall möglichen Förderungen aus unterschiedlichen Töpfen. Und sie begleiten den Integrationsprozess vor Ort, nicht virtuell! Sie beraten Arbeitgeber und Personalstellen in der Eingliederungsphase, wenn dies gewünscht wird.
Interessenvertretungen sollten den Anstoß geben
Zwar sind die EAA Servicestellen exklusiv für die Arbeitgeberseite gedacht, aber die Schwerbehindertenvertretung (SBV), Betriebs- und Personalräte sollten ihre Personalabteilungen und Arbeitgeber auf die EAA-Leistungen hinweisen: Das kann in vielen Fällen der entscheidende Anstoß für mehr berufliche Teilhabe sein, vielleicht eine Initialzündung.
Alles, was dabei hilft, schwerbehinderte Menschen in Ausbildung oder Arbeit im ersten Arbeitsmarkt zu bringen oder zu halten, ist jede Unterstützung wert. Die Finanzierung der EAA erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, diese fließen damit als Leistungspaket an die Arbeitgeber zurück.
Neben der Beratung mobilisieren die EAA-Fachberater*innen konkrete Hilfen. Dazu können je nach Fall und bedarf gehören: Übernahme oder Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, Umbaumaßnahmen, Lohnzuschüsse, Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder besondere Arbeitsmittel aller Art.
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Weitere Informationen
Neugierig geworden? Der Beitrag von Dr. Klaus Heimann bietet einen umfassenden Einblick in die Arbeitsweise der neuen Servicestellen. Mehr lesen in »Gute Arbeit« 3/2026, »EAA ebnen Arbeitgebern Wege zur Inklusion (S. 36-39). Vorschau: Der Autor stellt in »Gute Arbeit« 4/2026 zudem Praxisbespiele der EAA-Eingliederungsarbeit vor (auch S. 36-39).
Außerdem in der Ausgabe 3/2026 im Titelthema »Personalmangel«:
- David Gimpel: Folgenreicher Personalmangel im Dienstleistungssektor (S. 8 ff.).
- Prof. L Hünefeld, S. Teborg: Nachhaltige Strategien für berufliche Teilhabe (S. 13 ff.).
- Michael Niehaus: Fachkräftesicherung durch Arbeitsgestaltung (S. 17 ff.).
- Dr. Klaus Heimann: Viele wollen arbeiten, dürfen aber nicht (. S. 21 ff.).
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