Krankmeldung

Elektronische AU-Bescheinigung verschiebt sich erneut

27. Juli 2022
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Quelle: nmann77_Dollarphotoclub

Eigentlich sollte die Krankmeldung auf Papier seit Juli 2022 endgültig ausgedient haben. Beschäftigte sollten sie nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben müssen. Dieser sollte sie stattdessen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Doch der Start verschiebt sich. Was gilt ab wann?

Wer krankgeschrieben wird, bekam lange Zeit drei Bescheinigungen vom Arzt: eine für sich selbst, eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse. Für die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitgeber und Krankenkasse waren die Beschäftigten selbst zuständig. Arbeitgeber mussten sie spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU), die Krankenkasse innerhalb einer Woche vorliegen haben. Kam sie zu spät, riskierten Beschäftigte den Verlust der Entgeltfortzahlung oder des Krankengelds.

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll solche Anspruchsverluste verhindern, Bürokratie und Kosten für den Papierversand einsparen und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten sicherstellen.

eAU: Umsetzung in zwei Schritten

1. Meldung an die Krankenkasse: Dieser erste Schritt wurde im Rahmen der eAU bereits umgesetzt. Seit dem 1.10.2021 übermitteln die Arztpraxen die AU-Bescheinigung nur noch digital an die Krankenkassen. Dort müssen Beschäftigte sie seit Januar nicht mehr selbst vorlegen.

2. Meldung an den Arbeitgeber: Ab Juli 2022 sollten in einem zweiten Schritt auch die Arbeitgeber in das elektronische Verfahren einbezogen werden. Beschäftigte sollten die Krankmeldung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber vorgelegen müssen. Stattdessen sollten Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Dieser Schritt wurde nun auf den 1.1.2023 verschoben. Das bedeutet: Bis Ende des Jahres müssen Beschäftigte ihre Krankmeldungen weiterhin selbst beim Arbeitgeber abgeben.

Für die eigenen Unterlagen bekommen Versicherte auch zukünftig weiterhin einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in Papierform.

© bund-verlag.de (fk)

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