Energiekrise

Energiepauschale kommt mit dem Septembergehalt

31. August 2022 Energiekrise, Energiepauschale
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Der Tankrabatt und das Neun-Euro-Ticket sind Ende August ausgelaufen. Im September soll die Energiepauschale für eine kleine Kompensation der stark gestiegenen Energiekosten sorgen. Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro sollen Arbeitgeber mit dem Septembergehalt auszahlen. Sie ist aber zu versteuern.

Die Energiepauschale ist eine der Kernmaßnahmen aus dem Entlastungspaket 2022. Ziel ist es, die Beschäftigten von den hohen Energiekosten zu entlasten. Dazu zähen beispielsweise die höheren Fahrtkosten zur Arbeit infolge der gestiegenen Energiepreise.

Wer hat einen Anspruch auf die Pauschale?

Die Energiepauschale steht allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu – auch Minijobbern und Werkstudenten. Das sind etwa 44 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1.9.2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale mit der Lohnzahlung im September.

Da die Überweisung der monatlichen Bezüge an unterschiedlichen Terminen sein kann, ist es aber denkbar, dass die Auszahlung der Energiepauschale variieren kann. Eine Verschiebung der Auszahlung auf den Oktober 2022 kann daher in einigen Fällen möglich sein. Arbeitgeber sollen die Pauschale aber allerspätestens bis Ende 2022 überweisen.

Die Pauschale aus dem Entlastungspaket ist eine Einmalzahlung. Sie erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. 

Energiepauschale muss versteuert werden

Allerdings ist die Energiepauschale steuerpflichtig. Das heißt, es handelt sich bei den 300 Euro nur um den Brutto-Wert. Die meisten Beschäftigten erhalten also nicht die vollen 300 Euro. Die Steuerabzüge berechnen sich individuell. Sie reichen von 0 bis maximal 142 Euro. So eine Berechnung vom Bund der Steuerzahler.

Das müssen die Interessenvertretungen wissen

Interessenvertretungen sollten sichergehen, dass der Arbeitgeber die Pauschale auch korrekt mit dem Septembergehalt – oder in Einzelfällen spätestens bis Ende des Jahres – ausbezahlt. Die Beschäftigten sollten entsprechend informiert werden.

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