Fachliteratur für Betriebsräte

Die für ihre Arbeit erforderliche Fachliteratur muss der Arbeitgeber Betriebsräten nach § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Verfügung stellen und ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Zur erforderlichen Fachliteratur gehören wichtige Gesetzestexte sowie einschlägige Fachkommentare, etwa zum Betriebsverfassungsgesetz. Hinzu kommen einschlägige Fachzeitschriften wie insbesondere Arbeitsrecht im Betrieb, aber auch Zugänge zu einer Rechtsprechungsdatenbank. Die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben darüber hinaus einen Anspruch auf eine Sammlung wichtiger arbeitsrechtlicher Gesetze sowie auf ein persönliches Exemplar eines Kurz- oder Basiskommentar zum BetrVG.
Wahlmöglichkeiten der Betriebsräte
Bei der Auswahl der Fachliteratur können Betriebsräte frei entscheiden, was sie für sinnvoll und notwendig halten. Die Vorgabe bestimmter Kommentare oder Fachzeitschriften durch Arbeitgeber ist ebenso unzulässig wie die Verweigerung der Bestellung aus ihrer Sicht ungeeigneter Literatur. Ein Verweis auf die Möglichkeit der Mitbenutzung der beim Arbeitgeber vorhandenen Literatur erfüllt den gesetzlichen Informationsanspruch auf Fachliteratur ebenfalls nicht. Betriebsräten steht es allerdings frei, einer gemeinsamen Nutzung zuzustimmen, etwa im Rahmen allgemeiner Zeitschriftenumläufe.
Literatur für den Betriebsrat richterlich bestätigt
- »BetrVG Basiskommentar« von Klebe / Ratayczak / Heilmann / Spoo: „Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf dieses Buch in der neuesten Auflage.“ (ArbG Elmshorn 19. 2. 1991 – 1 d BV 10/91)
- »Arbeits- und Sozialordnung« von Kittner: „Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf seinen Kittner in der neuesten Auflage.“ (LAG Schleswig-Holstein 11. 4. 1995 – 1 TaBV 4/95, bestätigt durch BAG 24. 1. 1996 – 7 ABR 22/95)
- »Betriebsratspraxis von A bis Z« von Christian Schoof: „Der Betriebsrat hat Anspruch darauf das Buch Schoof: ‚Handwörterbuch Betriebsratspraxis von A bis Z‘ vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen.“ (ArbG Frankfurt/M. 14. 11. 2000 – 18 BV 479/00)
- Arbeitsrecht im Betrieb – Fachzeitschrift für den Betriebsrat: Laut BAG ist „Arbeitsrecht im Betrieb“ trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich. (BAG 19. 3. 2014 – 7 ABN 91/13)
Arbeitgeber muss für Zugang zu Fachliteratur für Betriebsräte sorgen
Die Regelung in § 40 Abs. 2 BetrVG sichert Betriebsräten den Zugang zu Fachliteratur sowie zu digitalen Informationsangeboten. Voraussetzung ist eine Beschlussfassung sowie die Erforderlichkeit für die Betriebsratsarbeit. Die Erforderlichkeit ist für eine „Grundausstattung“ der Gremien mit Fachzeitschriften mit Online-Verlängerungen, Gesetzestexten und Kommentarliteratur sowie für die individuelle Ausstattung der einzelnen Betriebsratsmitglieder mit einer Sammlung wichtiger Gesetzestexte und eines Basiskommentars zum BetrVG immer gegeben.
Den vollständigen Beitrag lest ihr als Abonnetinnen und Abonnenten in der AiB 6/2023 ab Seite 32 und hier online.
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