Familie und Beruf

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt ab 2026

Klassenzimmer, Schule
Quelle: pixabay

Ab 2026 erhalten alle Grundschulkinder einen Anspruch auf tägliche Förderung und Betreuung. Damit will der Gesetzgeber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Denn für viele Familien entsteht eine Betreuungslücke, wenn Kinder nach der Kita-Zeit eingeschult werden.

Rechtsanspruch ab 2026

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch mehr als 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mitteilt.

Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.

Das Angebot beginnt 2026 für Erstklässler und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet: Ab August 2026 erhalten zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe den Anspruch, ganztägig gefördert zu werden, ab August 2029 wird dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.  

Finanzierung

Daneben beinhaltet das Gesetz Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Der Bund hatte dafür bereits mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro bereitgestellt und ein entsprechendes Sondervermögen eingerichtet. Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten.

Inkrafttreten

Das GaFöG war am 7. September 2021 vom Bundestag verabschiedet worden, der Bundesrat in einer Sondersitzung am 10. September 2021 zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und wird nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle:

BMFSFJ, Pressemitteilung vom 10.9.2021
Bundesrat, Pressemitteilung vom 10.9.2021

© bund-verlag.de (ck)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Bettina Graue, u.a.
Basiskommentar zum BEEG
39,90 €
Mehr Infos
Michael Kossens
Basiskommentar
24,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren