Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung gehört zum guten Ton

27. Juni 2025
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Quelle: © Dron / Foto Dollar Club

Seit 2015 führen immer mehr Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durch. Arbeitssicherheit hat offensichtlich einen höheren Stellenwert als früher. Eine Entwicklung, die kein Selbstläufer ist.

Zwischen 2015 und 2023/24 stieg der Anteil der Betriebe, die laut eigenen Angaben Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um 16 Prozentpunkte – bei Kleinstbetrieben sogar um fast 20 Prozentpunkte. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. 

Aber: Ein Drittel aller Betriebe in Deutschland nimmt gar keine Gefährdungsbeurteilungen vor, so dass weiterhin Aufklärungs- und Handlungsbedarf besteht. 

Positive Entwickliung überwiegt

Dennoch lässt der Blick auf die Zahlen ein positives Fazit zu. So werden heute zum Beispiel Führungskräfte besser im Bereich Arbeitssicherheit geschult. Auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung sind in Abstimmung mit Betriebsräten besser verankert.

Zudem werden auch psychische Belastungen deutlich häufiger in den Fokus gerückt: Rund zwei Drittel der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung geben an, psychische Belastungserscheinungen wie Stress, Zeit- und Leistungsdruck zu berücksichtigen. 

Deutlich häufiger als vor zehn Jahren geben die Betriebe an, dass auch Mitarbeitende bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden (79 % gegenüber 68 %).

Positiv fällt das Feedback der Beschäftigten zur Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen seitens ihrer Arbeitgeber aus – wenn auch mit einer Einschränkung: Obwohl 85 % der Befragten bestätigen, dass Sicherheitsmängel nach Meldung umgehend beseitigt werden und 59 % sagen, ihr Betrieb bemühe sich, langfristige gesundheitliche Belastungen zu minimieren, sind rund ein Viertel der Befragten der Ansicht, dass es keine Folgen habe, wenn arbeitsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten würden.

Auch hier ist offensichtlich mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, um das Bewusstsein zu schaffen, dass Sicherheit an erster Stelle stehen muss. 

Quelle

Pressemitteilung des BMAS vom 24.6.2025

© bund-verlag.de (mst)

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