Betriebsratsarbeit

Gegen Behinderung der Betriebsratsarbeit

Dollarphotoclub_72055998
Quelle: WavebreakMediaMicro_Dollarphotoclub

Niemand darf den Betriebsrat bei seiner Gremienarbeit behindern. So regelt es das BetrVG. Trotzdem gibt es immer wieder Arbeitgeber, die versuchen Betriebsräte bei ihrer Arbeit zu stören. Was Sie dagegen tun können, sagt Ihnen Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 5/2019.

Nach § 78 Satz 1 BetrVG ist jegliche Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit untersagt. Dieses umfassende Verbot betrifft sowohl die Arbeit des gesamten Gremiums (z. B. bei einer Verweigerung des Informations- und Beratungsrechts), als auch die Tätigkeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds (z. B. wenn die Freistellung für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung verweigert wird).

Das Verbot richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber und seine Beauftragten, sondern gegen jedermann.

Wann liegt eine Störung oder Behinderung vor?

Der Begriff der Störung bzw. Behinderung (§ 78 Satz 1 BetrVG) erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar eine Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 19.7.1995 – 7 ABR 60/94). Ein Behindern kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen einer Mitwirkungspflicht geschehen.

Was kann der Betriebsrat bei Verstößen tun?

Verstößt jemand gegen das Behinderungsverbot kann das Gremium bzw. das betroffene Betriebsratsmitglied vom Verursacher verlangen, in Zukunft eine solche Behinderung oder Störung zu unterlassen (z. B. ein herabwürdigende Beschimpfung des Betriebsratsvorsitzenden auf einer Betriebsversammlung). Besteht die Störung der Betriebsratsarbeit in einer andauernden Maßnahme, kann der Betriebsrat oder das betroffene Mitglied die Beseitigung der Behinderung verlangen. Die Aufforderung zur Unterlassung oder Beseitigung sollte immer schriftlich erfolgen. Im Fall der Beseitigung ist eine Fristsetzung wichtig ( z. B. unverzüglich, binnen einer Kalenderwoche, bis zum ...).

Mehr Informationen

Was der Betriebsrat tun kann, wenn die Störung weiter anhält, zahlreiche Beispiele, Tipps und ein Musterschreiben an den Arbeitgeber finden Sie in der Mai-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

Jetzt 2 Ausgaben gratis testen und sofort online auf alle Inhalte und Arbeitshilfen zugreifen!

© bund-verlag.de (ls)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Inklusion Familie Rollstuhl Behinderung Gleichstellung Sonnenuntergang Gruppe
Rehabilitation - Aus den Fachzeitschriften

20 Jahre BEM

Dollarphotoclub_82076822
Tarifliche Ausschlussklausel - Rechtsprechung

Inflationsausgleichsprämie während der Altersteilzeit?