Gewalt am Arbeitsplatz

Gewalt am Arbeitsplatz angehen!

29. September 2026
Mobbing_Verzweiflung_25643962
Quelle: ©Robert Kneschke / Foto Dollar Club

Beleidigungen und Handgreiflichkeiten sind leider keine Seltenheit in deutschen Notaufnahmen. Aber nicht nur für Pflegekräfte ist Gewalt am Arbeitsplatz ein großes Thema. Egal, ob Supermarktangestellte von Kunden beleidigt, Verwaltungsangestellte bedroht oder Pflegekräfte angegriffen werden – Gewalt am Arbeitsplatz ist inakzeptabel und doch für viele Beschäftigte Alltag. Grund genug, das Thema näher zu beleuchten.

Gewalt am Arbeitsplatz beinhaltet alle inakzeptablen Verhaltensweisen oder Drohungen, die körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Schäden verursachen. Sie kann von externen Personen (etwa von Kunden) und von internen Personen (beispielsweise von Vorgesetzten) ausgehen. Gewalt am Arbeitsplatz verschlechtert die Motivation und Zusammenarbeit der Beschäftigten und damit die Produktivität.


Wo kann man ansetzen?


Eine Gefährdungsbeurteilung ist Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Prävention. Arbeitgeber sind verpflichtet, mit ihrer Hilfe Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Arbeitsschutzmaßnahmen sind auf verschiedenen Ebenen (Technik, Organisation, Person) möglich. Auf der technischen Ebene sind etwa Rückzugsräume, Sicherheitsglasscheiben, die Vermeidung gefährlicher Gegenstände oder der Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei Alleinarbeitsplätzen denkbar. Auf organisatorischer Ebene kommen zum Beispiel Handlungsspielräume der Beschäftigten zur Deeskalation, die Vermeidung unnötiger Wartezeiten für die Klientel, eine Erstbetreuung nach Vorfällen oder die systematische Auswertung von Vorfällen infrage. Im Hinblick auf die Beschäftigten geht es etwa darum, Wissen zu deeskalierendem Verhalten sowie zu körperlichen Abwehr- und Befreiungstechniken aufzubauen, auf geeignete Kleidung und Schuhwerk zu achten und um eine gute Fachqualifikation zum Umgang mit der jeweiligen Klientel.


Gewaltvorfälle sind Arbeitsunfälle


Nach einer Gewalterfahrung bei der Arbeit ist es wichtig, dass betroffene Beschäftigte dem Arbeitgeber den Vorfall melden, denn Gewalterfahrungen sind Arbeitsunfälle, die physische und psychische Schädigungen zur Folge haben können. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist die Dokumentation des Vorfalls notwendig. Noch Monate nach der Gewalterfahrung können Symptome im Zusammenhang damit auftreten, etwa Schlafstörungen oder Panikattacken. 


Weiterführende Informationen

 
Weitere Informationen zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz findet man im Netz auf der Website von #GewaltAngehen, einer Kampagne gegen Gewalt bei der Arbeit, im Ehrenamt und in der Bildung (https://www.dguv.de/gewalt-angehen/index.jsp). Hilfreiche Tipps zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz gibt es im Netz auch auf den Seiten der BGW (https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/faq/47430-faq) und der Polizei NRW (https://praevention.polizei.nrw/gewalt-am-arbeitsplatz). 
Alles Wissenswerte zur Gefährdungsbeurteilung finden Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in unserem Ratgeber „Gefährdungsbeurteilung“ (https://shop.bund-verlag.de/gefaehrdungsbeurteilung-978-3-7663-7525-4).


 

Mitbestimmungskompass 2026-2027. Jetzt durchstarten - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Personalrat Podcast Quer
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Anwaltskosten – Wann muss die Dienststelle einspringen?

Dollarphotoclub_103938897
Diskriminierung - Weiterleitungsmeldung

Neuer Job kann früheren Schadensersatzanspruch beenden

Dollarphotoclub_86811968
DGB unterstützt Interessenvertretungen - Aus den Fachzeitschriften

Gleichstellung im Betrieb praktisch umsetzen