Grundlagen für aufgeweckte Betriebsräte

Wie werde ich handlungssicher im Arbeitsschutz? Wie stellt sich das Gremium auf? Was steht in der Amtsperiode an, was nehmen wir uns vor? Das Titelthema und die Ausgabe der Zeitschrift »Gute Arbeit« 7-8/2018 (60 Seiten!) beantwortet diese Fragen mit Know-how, Rechtsgrundlagen und Praxistipps.
Große »Checkliste Arbeitsschutz« als Leserservice
Dazu der besondere Service im Heft: Für die ersten Schritte in der Wahlperiode finden Interessierte im Mittelteil der »Gute Arbeit« 7-8/2018 (S. 31-34) vier Seiten mit einer Checkliste zum Herausnehmen. Sascha Stockhausen, Betriebsratsberater, Arbeitsschutzexperte und Seminarreferent hat für die Leserinnen und Leser zusammengestellt, was die im Arbeitsschutz aktiven Betriebsräte wissen müssen – getrennt nach Bereichen:
- Rechtsgrundlagen Arbeitshilfen
- innerbetrieblicher Arbeitsschutz
- Bestandsaufnahme innerbetrieblicher Regelungen
- der Arbeitsschutzausschuss
- Rechte und Pflichten der Beteiligten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- externe Institutionen
- Freistellung usf.
Zeitaufwand und Freistellung müssen stimmen
Eine Tabelle listet Verpflichtungen, Gremien und Sitzungen sowie Tätigkeiten auf. Das verschafft Überblick und erlaubt die Berechnung des monatlichen Zeitaufwands für die Betriebsratsarbeit und die nötige Freistellung im Amt!
Zudem findet sich in der Ausgabe ein Beitrag von Sascha Stockhausen, der die große Checkliste inhaltlich unterlegt (S. 8-14). Die wichtigsten Handlungsgrundlagen werden eingeführt: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Verordnungen, technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften etc. Das Thema Weiterbildung für die Mitbestimmung und alle Arbeitsschutzthemen wird großgeschrieben. Zudem geht es um weitere Informationsquellen: etwa den Anspruch auf Fachliteratur, den Besuch von Fachmessen und Kongressen etc.
Grundlagen und Begriffsklärungen
Die Begriffe Arbeitsschutzorganisation, Mitbestimmung, Überwachungs- und Kontrollrecht (-pflichten), Initiativrechte und Mitgestaltung des Betriebsrats werden anschaulich erläutert. Die Frage der internen Arbeitsschutzkommunikation spielt eine herausragende Rolle: Hat der Betriebsrat alle erforderlichen Informationen des Arbeitgebers (nach Checkliste), spricht er regelmäßig mit der Betriebsmedizin (extern oder intern bestellt), mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den/dem Arbeitgeberbeauftragten, ist er an allen Begehungen etc. beteiligt.
Weitere Informationen
In »Gute Arbeit« (GA) 7-8/2018 das Titelthema „Neu im Betriebsrat: Mitbestimmen und gestalten im Arbeitsschutz“ (S. 8-27).
- Mit dem Grundlagen-Beitrag von Sacha Stockhausen »Handeln mit System: Aktiv im Arbeitsschutz« (S. 8-14) und seine »Checkliste Arbeitsschutz« (S. 31-34)
- Auch darin der Beitrag von Jens Gäbert zur Mitbestimmung und den Initiativrechten: »So gestaltet der Betriebsrat mit« (S. 15-19).
- Außerdem von Michael Luthin: »Vereinbarung gegen Stress« (S. 20-23) zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, einer Betriebsvereinbarung mit Eckpunkten.
- Der Arbeitsschutzexperte Axel Herbst zeigt auf, wie der Betriebsrat den Arbeitsschutzausschuss zum Handeln bringt: »ASA: Plattform für Gute Arbeit« (S. 24-27).
Noch kein Abonnent der »Guten Arbeit« (GA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
© bund-verlag.de (BE)