DBRP-Projekt in "Gute Arbeit"

Provisorium oder gesunder Arbeitsplatz?

11. Februar 2021

Mobile Arbeit: In der Pandemie ab März 2020 war mobiles Arbeiten im Homeoffice auch beim Autohersteller Opel Usus. Eine erste »unbürokratische « Gesamtbetriebsvereinbarung hat grundlegende Regeln für das Homeoffice festgezurrt. In einer besseren Dauerregelung sollen auch ergonomische Grundsätze vereinbart werden.

Uwe Baum, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats (GBR) bei Opel, ist zufrieden, dass es u. a. mit dem mobilen Arbeiten im Homeoffice gelungen ist, die Zeit des Corona-Shutdowns zu überbrücken. Um Spielregeln für die rund 16.000 Beschäftigten an den vier deutschen Standorten in Rüsselsheim, Kaiserslautern, Eisenach und Dudenhofen festzulegen, wurde sehr rasch am 10.3. 2020 die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) »Mobiles Arbeiten – Corona « unterschrieben.

Gedacht war sie als Provisorium bis Ende Mai 2020. Dann kam SARS-CoV-2 mit Wucht und einer elfwöchigen Werksschließung. Erst Anfang Juni 2020 ging es in der Produktion weiter. Der erneute Infektionsanstieg ab dem Spätsommer führte nicht zum kompletten Stillstand, aber das mobile Arbeiten wurde für viele Mitarbeiter*innen verlängert, ebenso die GBV (vgl. auch das Interview auf Seite 18).

Arbeitszeiterfassung auch mobil

Bewährt hat sich, dass die Vereinbarung erprobte Spielregeln übernommen hat, etwa das System der Gleitzeit auch bei mobiler Arbeit. Beschäftigte am Opel-Standort Rüsselsheim dürfen sich von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends ihre Arbeitszeit einteilen. Die Kernarbeitszeit liegt bei vier Stunden. Das recht flexible Model erleichterte etwa die Kinderbetreuung parallel zur Arbeit, als Schulen und Kitas dicht waren: Beschäftigte haben z. B. nochmals von 18 Uhr bis 20 Uhr gearbeitet, konnten sich mittags um die Kinder kümmern.

Böckler: 67 Vereinbarungen ausgewertet

Die GBV von Opel ist eine von vielen Vereinbarungen, die es in vielen Unternehmen gibt. Sandra Mierich, Expertin beim Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung
(I. M.U) der Hans-Böckler-Stiftung, hat 67 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur mobilen Arbeit ausgewertet. Weil der Begriff »Mobile Arbeit« rechtlich unpräzise ist, bemühen sich alle Vereinbarungen darum, eine Definition des Regelungsgegenstands aufzustellen. Eine Klarstellung des Gesetzgebers fehlt, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Homeoffice zu verbessern. Auffällig ist, dass die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgeschriebenen, verbindlichen Regeln für »alternierende Telearbeit « eher umgangen werden (siehe dazu den Kasten zur Erläuterung der Varianten). Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird zu Unrecht vernachlässigt, allerdings bietet der Gesetzgeber hier bisher auch kaum Hilfestellung und rechtliche Anknüpfungspunkte. Einige Arbeitgeber stellen nicht einmal den Arbeitscomputer zur Verfügung, so Mierich. Sie beobachtet in den neueren Vereinbarungen eine Tendenz, die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihren Heimarbeitsplatz hervorzuheben.

Opel: Regelungspunkte in der GBV

In der GBV bei Opel wurden im Gegensatz dazu konkrete Regelungen für ein faires Geben und Nehmen festgeschrieben, u. a. diese Ziele, die eine »unbürokratische Lösung« in Zeiten von Corona ermöglichen sollen:

  • Wie ist mobile Arbeit zu organisieren?
  • Wie sehen die Teilnahmevoraussetzungen aus?
  • Wie ist der Datenschutz aufgestellt?
  • Wie wird die zusätzliche Versicherungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitsunfälle geregelt?
  • Wie wird der Status der Mitarbeiter*innen in der Zeit des mobilen Arbeitens definiert?

Nicht vereinbart wurde, wie der Arbeitsplatz zu Hause konkret auszusehen hat, welche ergonomischen Anforderungen zu erreichen sind. Die Realität zeigt: Sind z. B. zwei Lebenspartner in mobiler Arbeit tätig, sitzt bisweilen eine Person im Schlafzimmer am Rechner, eine weitere im Wohnzimmer am Esstisch. Der Platz in den Wohnungen ist meist begrenzt. Der Betriebsrat bei Opel weiß: Die Beschäftigten sind oftmals nicht dazu in der Lage, ergonomisch gute Arbeitsplätze einzurichten. Rückenschmerzen, Verspannungen und Stress bleiben im Homeoffice nicht aus. Der Arbeitsschutz ist auch beim Arbeiten zu Hause von größter Bedeutung. Die GBV mobiles Arbeiten in Corona-Zeiten bei Opel soll deshalb keinesfalls eine Regelung auf Dauer sein.

Kritik der Beschäftigten aufgreifen

Es hat Uwe Baum nicht verwundert, dass die Beschäftigten an mobiler Arbeit auch Kritik übten. Länger am Laptop mit schlechter Körperhaltung zu arbeiten ist häufig belastender als die Arbeit im großzügig und ergonomisch gestalteten Büro. Die Augen werden stärker beansprucht, oft bewegt man sich weniger. Im Büro sind die meisten Beschäftigten mit (zwei) großen Bildschirmen, einer ergonomischen Tastatur, guten Bürostühlen und (höhenverstellbaren) Schreibtischen versorgt. Zwar konnten bei Opel die Mitarbeiter*innen ihre Bildschirme und Tastaturen mit nach Hause nehmen, aber es wurde keine komplette Büro-Ausstattung für das mobile Arbeiten zur Verfügung gestellt, die viele platzmäßig auch gar nicht stellen könnten.

Wie es weitergeht, erfahren Sie hier:

► Zum vollständigen Beitrag "Provisorium oder gesunder Arbeitsplatz?" von Dr. Klaus Heimann in Gute Arbeit 1/2021, S. 17-21.

 

 

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