Arbeitsschutz

Hitzefrei für Beschäftigte?

25. Juli 2022
Hitze
Quelle: pixabay

Im Sommer kann es im Büro fast unerträglich heiß werden. Denn auch hierzulande treten immer öfter Hitzewellen mit weit über 30 Grad auf. Doch selbst dann gibt es am Arbeitsplatz kein Recht auf Hitzefrei - sollte es aber, wenn es nach ver.di geht. Die Gewerkschaft fordert für heiße Tage Hitzefrei. Dr. Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei ver.di, erläutert, was aktuell gilt und was künftig möglich sein sollte.

1. Können Beschäftigte ab einer gewissen Temperatur die Arbeit niederlegen?

Leider gibt es kein automatisches Recht auf Hitzefrei. Daher sollten sich Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber bereits vorbeugend darauf verständigen, welche Maßnahmen zur Abhilfe oder Linderung in Hitzephasen zu ergreifen sind. Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese sieht in § 3a vor, dass Betriebsräume so einzurichten sind, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden. Konkretisiert wird diese Vorschrift durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zur Frage der Raumtemperatur sieht die ASR A3.5 drei Eskalationsstufen vor:

  • Steigt die Raumtemperatur über 26 Grad, muss der Arbeitgeber erste Maßnahmen wie das Anbringen von Jalousien ergreifen.
  • Bei Temperaturen über 30 Grad greifen weitere Maßnahmen – etwa, Räume über Nacht auszukühlen, Bekleidungsvorschriften zu lockern oder Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung in die frühen Morgen- oder späteren Abendstunden zu nutzen.
  • Steigen die Temperaturen auf über 35 Grad, ist ein Raum schließlich gar nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Hier müssten die Beschäftigten dann eigentlich spätestens Hitzefrei bekommen. Das setzt aber die Einwilligung des Arbeitgebers voraus.

Sollten Arbeitgeber nicht reagieren, sind die Gewerbeaufsichtsämter der Länder gefordert. Sie sind für die Kontrolle zuständig und müssten verbindliche Anordnungen im Einzelfall erlassen – bis hin zur zeitweisen Schließung von Arbeitsstätten in besonders schwerwiegenden Fällen.

2. Was gilt im Homeoffice?

Leider gibt es für das »Homeoffice« keine klaren Regelungen, da hiermit meistens »mobiles Arbeiten« gemeint ist. In der Regel bekommen Beschäftigte dabei lediglich einen Laptop gestellt – und dürfen damit überall und auch bei allen Temperaturen arbeiten. Da mobiles Arbeiten aber mit einer großen Zeitsouveränität verbunden ist, haben die Beschäftigten natürlich die Möglichkeit, in den heißen Stunden des Tages nach dem Vorbild südlicher Länder z. B. eine längere Siesta einzulegen, sofern sie nicht zum Arbeiten kühlere Räume nutzen können.

3. Was fordert ver.di für die Beschäftigten, könnte man auf dauerhafte Regeln hinwirken? Denn angesichts des Klimawandels geht es ja eigentlich nicht nur um die aktuelle Hitzephase.

Grundsätzlich geht es um den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Deshalb dürften auch Arbeitgeber ein Interesse an klaren Regelungen haben. Bislang bestand allerdings noch kein großer Druck an umfassenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen, da große, anhaltende Hitzephasen bei uns eher selten waren. Da wir aber auch hier offensichtlich eine Zeitenwende erleben, steigt die Notwendigkeit von klaren Regelungen, die im Falle des Falles auch sofort greifen und umgesetzt werden müssen. Beschäftigte sollten sich daher an die Gewerkschaftsvertreter:innen oder den Betriebs- oder Personalrat wenden, damit diese klare Regelungen mit den Arbeitgebern vereinbaren. Grundlage sollte die erwähnte Arbeitsstättenverordnung sein. Auch ein automatisches Hitzefrei ab einer gewissen Raumtemperatur könnte hier vereinbart werden.

Nur wenn sich Arbeitgeber weigern sollten, ausreichende tarifliche oder betriebliche Regelungen zu treffen, würden klar durchsetzbare gesetzliche Regelungen notwendig.

Bislang ist das Thema »Hitze« in Tarifverträgen vor allem im Rahmen von finanziellen Erschwerniszuschlägen geregelt. Diese dürften in Zukunft aber nicht mehr ausreichen, sodass wir zunehmend tarifliche Regelungen brauchen, die über reine finanzielle Entschädigungen hinausgehen und etwa auch Arbeitszeiten oder technische Vorrichtungen regeln.

Der Interviewpartner:

Dr. Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung, ver.di-Bundesverwaltung, Berlin.

© bund-verlag.de (fk)

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