Hitzeschutz: Einstellen aufs New Normal
Dieser Sommer zeigt, warum Hitzewellen als bedrohlichste Form von Extremwetter gelten. Neben Beschäftigten und Arbeitgebern müssen auch Betriebsräte die Risiken kennen – und wissen, wie man sie senkt.
Es sind erschütternde Zahlen: Am 9. Juli veröffentlichte das Robert-Koch-Institut Schätzungen des von ihm entwickelten Hitzemodells, wonach die Hitzewelle Ende Juni etwa 5100 Menschen in Deutschland das Leben kostete, eher mehr. Und auch wenn die meisten Opfer über 75 Jahre alt waren und Extremtemperaturen bis über 40 Grad generell vor allem älteren und kranken Menschen sowie Kindern zu schaffen machen, betreffen sie auch Millionen Beschäftigte, die im Freien oder in stark aufgeheizten Innenräumen arbeiten.
Rechtzeitige Vorkehrungen gegen Hitze sind für die Gesundheit der Beschäftigten unverzichtbar. Steigen die Temperaturen über gewisse Grenzen an, kann der Körper die zusätzliche Wärmebelastung nur noch eingeschränkt ausgleichen. Als Folge können Kreislaufprobleme, Konzentrationsstörungen oder andere gesundheitliche Beschwerden auftreten. Um dies zu vermeiden, sollten frühzeitig Maßnahmen getroffen werden, damit Arbeitnehmer*innen geschützt sind.
Dabei kann der Betriebsrat eine entscheidende Rolle spielen: Betriebsräte verfügen über ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht (Initiativrecht) beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Sie können unter anderem auf die Verfahrensgrundsätze Einfluss nehmen, nach denen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, um im Ergebnis zusätzlich geltende Maßnahmen festzulegen, die das Wohl der Beschäftigten sichern. Und sie können ihren Teil dazu beitragen, für die mit Extremtemperaturen verbundenen Risiken zu sensibilisieren.
Zunächst zum Rechtlichen: Ab Temperaturen über 26 Grad im Schatten müssen bei der Arbeit im Freien zum Beispiel (Trink-) Pausen ermöglicht werden. Seit August 2025 gibt es zum Schutz bei Arbeit im Freien eine weitere Empfehlung vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA): Im Zuge des Klimawandels mit heißen Sommertagen hat die Empfehlung hohe Relevanz (Mehr dazu in: Gute Arbeit 5/2026, Hitze bei Arbeit im Freien, ab Seite 33).
In Innenräumen sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen ab einer Temperatur von 26 Grad umgesetzt werden; ab 30 Grad sind sie dann verpflichtend. Wird sogar die 35-Grad-Grenze überschritten, darf der Raum ohne getroffene Maßnahmen (wie zum Beispiel Schutzkleidung in Gießereien und Großbäckereien) nicht mehr genutzt werden. Die Tabelle 4 im Abschnitt 4.4 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperaturen“ (ASR A3.5) nennt Beispiele dafür, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten. Diese Beispiele sind auch in den folgenden Tipps enthalten:
1. Beschäftigte sensibilisieren
Beschäftigte sollten frühzeitig für Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen sensibilisiert und über hitzeangepasstes Verhalten und Schutzmaßnahmen informiert werden.
2. Raumtemperaturen senken
Um eine angenehme Arbeitstemperatur in Innenräumen zu schaffen, sollte direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden. An den Fenstern angebrachte Rollos oder Jalousien können vor der Sonne schützen und dadurch die Temperaturen regulieren (im Freien sind Sonnensegel oder mobile Pergolen empfehlenswert). Zusätzlich hilft regelmäßiges und gezieltes Lüften in kühlen Morgen- und Nachtstunden, da es zu einer verbesserten Luftzirkulation und angenehmeren Temperaturen führt. Letztlich sollten Ventilatoren – besser als Klimaanlagen – im Büro aufgestellt werden.
Auch das Homeoffice kann eine Option sein, um Hitze zu meiden. Regelungen diesbezüglich sollten während Hitzewellen flexibel anpassbar sein. Wichtig: Im Homeoffice sind Arbeitnehmer*innen selbst für Hitzeschutz und Temperaturregulierung verantwortlich. Etwas anderes gilt für Telearbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für Arbeitsplätze am Firmenstandort.
3. Besonders gefährdete Beschäftigte schützen
Vor allem ältere Beschäftigte, schwangere Frauen oder Mitarbeitende mit Vorerkrankungen leiden stärker unter hitzebedingten Beschwerden. Bei diesen Personengruppen ist der Einsatz in kühlen und hitzegeschützten Arbeitsräumen zu priorisieren. Hier sollten präventiv Maßnahmen geplant werden, und Betriebsräte sollten mit Beschäftigten und Arbeitgebern sprechen, um vorbereitet zu sein.
4. Arbeits- und Pausenzeiten anpassen
Während der besonders heißen Stunden des Tages (von 12 bis 16 Uhr) sollte vor allem körperlich anspruchsvolle Arbeit reduziert werden. Stattdessen empfiehlt sich das Arbeiten zu kühlen Tageszeiten, bestenfalls morgens oder abends. Wenn das nicht möglich ist, sollten kürzere Abkühlpausen eingeplant werden.
5. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten
Durch hitzebedingtes Schwitzen benötigt unser Körper mehr Wasser. Eine darauf angepasste Ernährung kann den Flüssigkeitsausgleich erleichtern: Salate, Obst und Kaltschalen sind ideal bei heißen Temperaturen. Wenn nun auch Mensen und Kantinen dementsprechend kochen, fehlt nur noch eines: Zwei bis drei Liter Flüssigkeit am Tag! Gut geeignet sind Schorlen und Tees mit geringem Zuckergehalt, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen sollte.
6. Bekleidung und Sonnenschutz bereitstellen
Besonders bei Arbeiten im Freien sollten sich Beschäftigte mit Sonnencreme und Kopfbedeckungen vor der Hitze schützen. In Innenräumen ist passende Kleidung jedoch auch nicht unwichtig, mögliche Kleiderordnungen sollten dem gerecht werden: Luftige und lockere (Leinen-) Kleidung verbessert die Luftzirkulation und damit die Abkühlung.
Diese Verhaltensempfehlungen sind nicht neu, aber sie werden wichtiger, auch am Arbeitsplatz. Der Sommer 2026 zeigt: Hitzewellen werden häufiger und intensiver, und bessere Anpassungen an den Klimawandel sind überfällig. Eines muss Beschäftigten und Betriebsräten dabei klar sein: Arbeitnehmer*innen sind auch bei Rekordtemperaturen nicht berechtigt, selbstständig hitzefrei zu nehmen. Dies wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Eine Abmahnung oder sogar die Kündigung im Wiederholungsfall könnte die Rechtsfolge sein.
© bund-verlag.de Autor*in: Eva Seip
Quelle:
Bund-Verlag GmbH; www.hitzeaktionstag.de; www.arbeit-sicher-und-gesund.de
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