IG Metall und Arbeitgeber entwickeln Prämiensystem

Beim Tarifabschluss, für den die IG Metall 4,0 % mehr Lohn gefordert hatte, setzen die Tarifvertragsparteien auf ein Prämiensystem – das die Arbeitgeberseite als »schmerzhafte« Sonderzahlungen bezeichnet. Auf die klassische Erhöhung der Tabellenentgelte verzichtet der Abschluss.
Im Juni erhalten die Beschäftigten 500 Euro Corona-Sonderzahlung, Auszubildende erhalten 300 Euro. Ab Juli 2021 erhöhen sich die Entgelte um 2,3 %, allerdings sparen die Beschäftigten das Geld an bis Februar 2022. Dann wird es als Transformationsgeld in Höhe von 18,4 % des Monatsentgelts ausbezahlt. Das Transformationsgeld erhöht sich 2023 auf 2,3 %, das sind insgesamt 27,6 % des Monatsentgelts, das zum Ende des Flächentarifvertrages im Februar 2023 zur Auszahlung anfällt.
Entgeltprämie kann in Zeit umgewandelt werden
Aber: Betriebe in wirtschaftlicher Notlage können das Transformationsgeld auch in Zeitausgleich umwandeln, so der Plan der Tarifvertragsparteien: Betriebe, denen es gut geht, zahlen das Geld an die Beschäftigten aus. Betriebe, denen es schlecht geht, wandeln das Geld in mehr Freizeit für die Beschäftigten um und verkürzen dadurch die Arbeitszeit, was letztlich Arbeitsplätze sicher soll.
Bestehen bleibt das sogenannte Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG), bei dem Beschäftigte ebenfalls zwischen Geld - oder Zeit wählen und bis zu acht freie Tage erhalten können. In Kombination mit weiteren Tarifelementen sei es möglich, dass Betriebe zwecks Beschäftigungssicherung eine 4-Tage-Woche einführen. Dies ist bis zu drei Jahre möglich, bei einer Absenkung von 35 auf 32 Stunden würden faktisch rund 34 Stunden bezahlt, so die IG Metall.
NRW legt vor, weitere Bezirke folgen
Der Tarifabschluss galt zunächst für den Bezirk NRW, ist inzwischen auch mit leichten regionalen Besonderheiten auf Baden-Württemberg ausgedehnt. Am 31. März haben auch die Verhandlungspartner in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen die NRW-Vorgaben übernommen.
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Quelle:
Übersicht der IG Metall zum Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie vom 31.3.2021