Inklusion im Koalitionsvertrag
14. März 2022

Zwar sind die ersten 100 Tage, die man einer Regierung ab dem Amtsantritt zur Orientierung zugesteht, noch nicht verstrichen. Dennoch sollten Verbände und politisch Interessierte im Blick behalten, wie die Politik ihre Versprechen an Wahlvolk und Koalitionspartner einhalten will.
In der März-Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lest Ihr im Beitrag von Dr. Maren Conrad-Giese, was die Parteien sich auf den 178 Seiten ihres Koalitionsvertrags für die Wahlperiode bis 2025 im Inklusions- und (Schwer-)Behindertenrecht vorgenommen haben.
Dazu gehören unter anderem:
- Verstärkter Einsatz für Barrierefreiheit: im öffentlichen Raum, Wohnen, Gesundheit, digitaler Bereich – auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen stärker in die Pflicht genommen werden
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll weiter gestärkt werden. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen.
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden weiter auf die Begleitung von Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet
- Der Schwerbehindertenausweis wird zu einem »digitalen Teilhabeausweis« weiterentwickelt.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lest Ihr:
- was im Koalitionsvertrag zur Inklusion und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geregelt ist
- wie die Ampel-Parteien die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich und besonders im öffentlichen Nahverkehr voranbringen wollen
- welche sozialen Maßnahmen sonst noch geplant sind
Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- ob und wann 3G-Regelungen am Arbeitsplatz der Mitbestimmung unterliegen und wie die SBV sich beteiligen kann
- was bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März zu beachten ist
- Ob Bereitschaftsdienst als Mehrarbeit im Sinne von § 207 SGB IX zählt (BAG, 27.7.2021 – 9 AZR 448/20)
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