Insolvenzantragspflicht wird befristet ausgesetzt

Die Bundesregierung will die Insolvenzantragspflicht befristet für Betriebe aussetzen, die von der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands betroffen sind. Dies teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit. Die geplante Regelung soll Unternehmen helfen, die infolge des Hochwassers in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Denn durch Schäden und Betriebsunterbrechungen kann ihnen eine Überschuldung oder gar die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Bundesregierung hat den Koalitionsfraktionen im Bundestag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreitet.
Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten. Ziel der Regelung sei es, den Geschädigten Zeit zu verschaffen, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte in einem Statement die begünstigende Rückwirkung des Entwurfs. „Alle Betroffenen können sich auf diese Rechtssicherheit verlassen, egal, wann der Bundestag das Gesetz beschließt.“ Das sei ganz wichtig, so die Ministerin. „In so einer Situation soll man nicht auch noch die Sorge haben müssen, dass man in eine rechtliche Unsicherheit hineingerät.“
Quelle:
BMJV, Pressemitteilung vom 4.8.2021
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