BetrVG Kommentar

Kann der Betriebsrat digitale Systeme einfordern?

09. Mai 2022
Bachner_BetrVG_fuer_den_Betriebsrat
Quelle: Bund-Verlag

Die Regelungen zur Mitbestimmung bei IT-Systemen bieten Sprengstoff. Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass IT-Systeme nicht im Sinne der Beschäftigten sein können. Der Betriebsrat hatte daher kein Recht, selbst die Einführung eines IT-Systems einzufordern. Das ändert sich jetzt. Mehr dazu lest Ihr im neu erschienenen BetrVG-Kommentar von Dr. Michael Bachner (Hrsg.).

Lest die Diskussion zur Mitbestimmung bei IT-Systemen in der Kommentierung von Rechtsanwalt Michael Merzhäuser zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im neu erschienenen BetrVG Kommentar für den Betriebsrat von Dr. Michael Bachner (Hrsg.):

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