Betriebsratswahlen

Keine Digital-Sitzungen für den Wahlvorstand

Videokonferenz
Quelle: pixabay

Der Wahlvorstand darf seine Sitzungen nicht per Video- oder Telefonkonferenz durchführen. Für das dreiköpfige Team sollten Präsenzsitzungen kein Problem sein. Eine analoge Anwendung der Betriebsrats-Regelungen ist jedenfalls nicht zulässig.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18.6.2021 in Kraft getreten ist, hat für den Betriebsrat unter engen Voraussetzungen Sitzungen und Beschlussfassungen per Video- oder Telefonkonferenz zugelassen. Voraussetzung ist, dass eine Geschäftsordnung die Rahmenbedingungen präzise regelt und der Vorrang der Präsenzsitzungen gewahrt bleibt.

Anderes gilt für den Wahlvorstand. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz enthält keinerlei Regelung zu den Sitzungen des Wahlvorstands. Man muss davon ausgehen, dass der Gesetzgeber dies bewusst so entschieden hat. Daher erscheint eine analoge Anwendung der Regelung des § 30 Abs. 2 BetrVG auf die Sitzungen des Wahlvorstandes nicht möglich.

Bei drei Mitgliedern sind Präsenzsitzungen möglich

Hinzu kommt, dass der Wahlvorstand meist nur aus drei Mitgliedern besteht. Bei einer solchen Größe wird es – auch in Pandemie-Zeiten – überwiegend leicht möglich sein, die Sitzungen des Wahlvorstandes unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen als Präsenzsitzungen durchzuführen. Es empfiehlt sich, Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand vorzusehen, um dessen Handlungsfähigkeit sicherzustellen (z. B. bei einer Quarantäneverpflichtung einzelner Mitglieder des Wahlvorstandes).

Wussten Sie, dass die Profi-Wahlsoftware des Bund-Verlags neuerdings auch als reine Online-Version erscheint? Ohne Installationsprobleme – direkt einsetzbar? Informieren Sie sich hier.

Vorbereitungen digital möglich

Zur Vermeidung von zu häufigen Kontakten besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes die Vorbereitungen ihrer Sitzungen in Video- oder Telefonkonferenzen durchführen, in denen sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt dieser Besprechungen keine Kenntnis nehmen können (vgl. § 30 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Die finale Erörterung der Einzelheiten der Durchführung der Betriebsratswahl und die Beschlussfassung haben dann in Präsenzsitzungen des Wahlvorstandes zu erfolgen.

(Quelle: Berg/Heilmann: Betriebsratswahl 2022 – Handlungsanleitung, Rn. 482/483).

Tipp:

Mit unserer Software zur Betriebsratswahl 2022 sind Sie auf der sicheren Seite!

Mehr Infos zu unserer Betriebsratswahl-Software finden Sie hier!

© bund-verlag.de (fro)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Micha Heilmann, u.a.
Normales und vereinfachtes Wahlverfahren (Software mit Wahlunterlagen und Handlungsanleitung als PDF-Datei)
68,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren