Corona

Keine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht

Mundschutz Covid-19 Corona Atem Aerosol Hygiene
Quelle: pixabay.de | Bild von Shafin Al Asad Protic

Das Bundeskabinett hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht wird es nicht geben. Auch eine Angebots-Pflicht für Corona-Tests ist vom Tisch. Arbeitgeber sollen beides nur im Rahmen eines Hygienekonzepts »prüfen«.

Zuletzt war die Corona-Arbeitsschutzverordnung Ende Mai 2022 ausgelaufen. Angesichts der zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter müssten jetzt aber wieder Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Betriebe sollen zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen. Die neue Verordnung soll ab Oktober bis zum 7.4.2023 gelten. 

Erster Entwurf beinhaltete noch eine Homeoffice-Pflicht

In einem ersten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales war noch vorgesehen, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollten, den Beschäftigten ab Oktober 2022 Homeoffice und zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. Siehe dazu unsere Meldung hier.  Die jetzige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist dagegen deutlich abgeschwächt.

Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert. Die FDP begrüßt den Verzicht auf die Homeoffice und Test-Angebots Pflicht für Arbeitgeber. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte sich dagegen kritisch: »Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen«, so Vorstandmitglied Anja Piel. 

© bund-verlag.de (ls)

Mitbestimmungskompass 2026-2027. Jetzt durchstarten - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Personalrat Podcast Quer
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Anwaltskosten – Wann muss die Dienststelle einspringen?

Dollarphotoclub_103938897
Diskriminierung - Weiterleitungsmeldung

Neuer Job kann früheren Schadensersatzanspruch beenden

Dollarphotoclub_86811968
DGB unterstützt Interessenvertretungen - Aus den Fachzeitschriften

Gleichstellung im Betrieb praktisch umsetzen