Keine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht

Zuletzt war die Corona-Arbeitsschutzverordnung Ende Mai 2022 ausgelaufen. Angesichts der zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter müssten jetzt aber wieder Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Betriebe sollen zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen. Die neue Verordnung soll ab Oktober bis zum 7.4.2023 gelten.
Erster Entwurf beinhaltete noch eine Homeoffice-Pflicht
In einem ersten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales war noch vorgesehen, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollten, den Beschäftigten ab Oktober 2022 Homeoffice und zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. Siehe dazu unsere Meldung hier. Die jetzige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist dagegen deutlich abgeschwächt.
Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert. Die FDP begrüßt den Verzicht auf die Homeoffice und Test-Angebots Pflicht für Arbeitgeber.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte sich dagegen kritisch: »Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen«, so Vorstandmitglied Anja Piel.
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